Brandlasten - Mindestabstand zu Grundstücksgrenzen und Gebäuden

Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine echt spezielle Frage an versierte Versicherungsexperten in Sachen Brandschutzversicherung:

Ich arbeite für ein kleineres KMU. Nun hat vor kurzem ein Sachverständiger der Brandschutzversicherung bei uns beanstandet, dass die Wechselpaletten bei uns weniger als 10m von der Grundstücksgrenze entfernt gelagert werden (zum Nachbarn, nicht öffentlichen Verkehrsraum).

Da wir weder im Brandfall den Versicherungsschutz verlieren möchten noch eine höhere Prämie zahlen wollen, soll ich das nun klären.

Kann mir jemand hier helfen?

Auf Nachfrage bei der Versicherung hat man uns mitgeteilt, dass der Sachverständige sich auf VdS195, Kap. 9.3, und VdS2000, Kap. 6.5.3, bezieht. Beide Punkte beschäftigen sich mit Sicherungsmaßnahmen gegen BRANDSTIFTUNG. Unser gesamtes Gelände inkl. der so genannten Außenhaut, sprich Grundstücksgrenzen werden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche videoüberwacht. Somit auch der fragliche Lagerplatz der Paletten.

Ist damit der Forderung nach Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung/Verhinderung von Brandstiftung eigentlich schon Genüge getan oder hat der Sachverständige Recht und wir müssen einen neuen Lagerplatz suchen? (ist bei uns schwierig, weil die Grundstücke nicht so tief sind. Bei 10 m Mindstabstand verbleiben nicht mehr so viele Meter zum lagern mit ausreichendem Abstand).

Wenn mir hier jemand helfen könnte (Argumente liefern), dann wäre das echt SUPER!!

Danke im Voraus und schönen Tag noch

Versicherung, Brandschutz, Brandstiftung, Mindestabstand

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