Künstlersozialkasse, programmierung, Prozentuale Anteile, brauche Rat?

Liebe Mitdenker,

ich übe erwerbsmäßig eine selbständige Tätigkeit aus seit anfang des Jahres. Und zwar mache ich freiberuflich software-entwicklung und habe aktuell genau 1 Projekt. Zahle meine (extrem hohen) Krankenkassenbeiträge selbst und Habe bereits frühzeitig bei der KSK einen Antrag gestellt und konnte Anfang des Jahres nur den Arbeitsvertrag sowie eine Beschreibung des Projektes und eine erste Rechnung darlegen.

darauf folgte dann ein weiterer Fragebogen in dem zur Prüfung der Versicherungspflicht nach KSVG weitere Angaben benötigt werden. Diese kann ich alle erbringen nur ergeben sich bei 2 Punkten fragen:

punkt 1

Hier der Wortlaut der KSK

Zu Ihrer Tätigkeit "Software-Entwicklung / Gestaltung von Internetseiten" bitten wir um ergänzende Angaben:

1: Welchen Anteil Ihres Einkommens erzielen Sie aus dem Entwurf, der Konzeption und der Inhaltlichen Gestaltung von Internetseiten einschließlich der dafür erforderlichen technischen Umsetzung? (angabe in %)

2: Welchen Anteil ... erzielen Sie aus der technischen Einrichtung und Pflege von Internetseiten ( Überprüfung auf Funktionalität, Aktualität, Nutzerfreundlichkeit, Sicherung gegen Viren, sicherstellung der Errichbarkeit; sog. Webmaster- oder Webadministrator- oder Programmierer-Tätigkeiten) ?>

Hier ist meine erste Frage diesbzgl.:

ich erziele 99% meiner Einnahmen aus "1" Allerdings stört es mich dass die in "1" gennante "technische Umsetzung" vollkommen der in "2" genannte "programmier-Tätigkeiten" entspricht. Sollte ich das bei der vergabe der %-Punkte beachten? Kann hierdurch ein Nachteil entstehen? Allâ mehr prozente bei "2" ist gleich weniger wahrscheinlichkeit auf Förderung oder umgekehrt?

Meine Zweite Frage baut darauf auf, im nächten Punkt ist der Wortlaut

Ihren bisherigen Angaben entnehmen wir, dass Sie in verschiedenen Bereichen beruflich tätig sind. Bitte geben Sie eine übereinschlägige Einschätzung dazu ab, welche Prozent-Anteile Ihres Einkommens auf die verschiedenen Arbeitsbereiche entfallen:

Web-Designer (Angabe in %)

Programmierer (Angabe in %)

Interface-Design (Angabe in %)

Informations-Design (Angabe in %)>

Hier meine zweite Frage/n

Korrekt wäre dass ich 100% meiner Einnahmen aus allen genannten Punkten erziele, gebe ich nun jeweils 100% an oder teile ich die insgesamt 100% auf? Web-Design, Interface-Design, Informationsdesign ist für mich das gleiche, ausserdem taucht hier wieder der Begriff "Programmierer" auf, kann ich davon ausgehen dass hiermit doch eher o.G "Pflege / webmaster-Tätigkeiten" gemeint sind? Ich bin irgendwie Ratlos und möchte keiner Nachteile oder gar einer Nicht-bewilligung durch irgendwelche Worthülsen widerfahren.

Ich baue eine Verwaltungssoftware auf Web-basis und mache eben alle in "3" genannten Punkte

thanks in advance

Versicherung, Künstler, Künstlersozialkasse
Ratenzahlung bei der TKK - Mehr als lediglich drei Raten?

Ich habe einen Beitragsrückstand von etwa 1500€ bei der TKK, durch Unwissenheit war ich die letzten 6 Monate leider nicht mehr familienversichert. Ich würde den Betrag gerne in Raten bezahlen, da ich ja noch die laufenden Beiträge bezahlen muss. Die TKK schreibt "Den Rückstand können Sie grundsätzlich in drei Raten zahlen" - was heißt das konkret? Ich hätte gerne die Möglichkeit, monatlich etwa 120€ des Rückstandes zu begleichen, was dann einer Ratenzahlung für 12 Monate gleich käme. Lässt sich die TKK darauf ein?

Außerdem befindet sich mein Mitgliedsantrag bei der Künstlersozialkasse gerade in Bearbeitung. Übernimmt die KSK dann auch rückwirkend die Hälfte meiner Beiträge, so dass ich selber "nur" etwa 800€ an Beitragsrückstand ausgleichen muss? Schließlich bin ich seit November 2015 Freiberufler (seit diesem zeitpunkt auch nicht mehr familienversichert) und ja auch seit diesem Zeitpunkt künstlerisch tätig. Was bedeutet, dass ich auch die vergangenen 6 Monate in der KSK pflichtversichert gewesen sein muss, auch wenn mein Antrag immer noch bearbeitet wird..

Und meine letzte Frage: was zur Hölle sind Stundungszinsen? Bei Ratenzahlung berechnet mir die TKK Stundungszinsen in Höhe von 0,5%. Was heißt das konkret?

Kann mir jemand eine kompetente Auskunft geben?

Vielen lieben Dank! Das hat man davon, wenn man in der Schule immer nur Gedichte interpretieren muss! ;-)

Beruf, Selbständigkeit, Versicherung, Krankenkasse, KSK, Künstler, Künstlersozialkasse, Ratenzahlung, TK
Geringer Verdienst als freier Autor - wie schaut's mit Steuern und Krankenversicherung aus?

Liebe Community, ich (w) war bis vor kurzem ohne Arbeit ohne Geld vom Staat zu bekommen, da mein Mann zu viel verdient. Kurzum: mein monatliches Einkommen betrug genau 0 EUR. Nun habe ich vor kurzem angefangen, als freier Autor für diverse Unternehmen Texte zu schreiben. Natürlich werde ich textbasiert bezahlt, das heißt, mein monatliches Einkommen variiert. Einen Monat habe ich 110 Euro, den nächsten knapp 300 Euro verdient. Es könnte perspektivisch auch mehr sein, also dass ich über 450 Euro komme, wenn ich es drauf anlege bzw. mich ins Zeug lege. Meine Fragen:

  1. Muss ich das irgendwie JETZT dem Finanzamt melden oder mich selbständig melden oder einen Gewerbeschein anmelden oder reicht das, wenn ich meinen Verdienst einfach mit der Steuererklärung meines Mann (sind zusammen veranlagt) einreiche?

  2. Wieviel darf ich verdienen, ohne dass ich Steuern zahlen muss? Bezieht sich die Grenze (da gibt es doch eine, oder?) auf das Jahreseinkommen oder auf die monatlichen Verdienste? Da ich ja mal mehr, mal weniger verdiene...

  3. Ich bin noch familienversichert. Mir wurde von einer Bekannten nun zugetragen, dass ich das der KK melden und mich ggf. selbst anmelden muss ab einem gewissen Betrag (Verdienst). Wie hoch ist dieser denn? Und wie berechnet man das, wenn man ein schwankendes Einkommen hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Steuern, Krankenversicherung, Einkommensteuer, Familienversicherung, Krankenkasse, KSK, Künstler, Künstlersozialkasse
Freiberufler oder Gewerbeanmeldung?

Hallo!

Ich bin Student und möchte neben dem Studium als Texter/Redakteur, Übersetzer und Korrektor/Lektor arbeiten, bzw. tue es schon. Alles sog. "Freie Berufe", so viel weiß ich. Das Thema Scheinselbstständigkeit habe ich schon ausgeschlossen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als freiberuflich gemeldet und habe eine Steuernummer erhalten. Zwei Auftraggebern habe ich schon Rechnungen geschrieben (in denen die Übersetzungs- und Texttätigkeit hervorgehen) und Honorare bekommen.

Ich habe am Beginn meiner Tätigkeit einen Antrag bei der Künstlersozialkasse gestellt wg. Rentenversicherung. Krankenversichert bin ich gesetzlich als Student. Die KSK hat meinen Antrag jetzt geprüft und will zig Dinge als Nachweis jetzt von mir haben, unter anderem meinen Schriftwechsel mit Auftraggebern und wie ich Kunden akquiriere, was ich sehr seltsam finde.

Dazu kommt, dass ein Auftraggeber, dem ich etwas übersetzt habe, sich weigert, mit der KSK zu kooperieren, weil die angeblich so viel Dinge wissen wollen vom Auftraggeber, was Geld (Steuerberater) und Zeit kostet. Er hat mir empfohlen, vom Antrag zurückzutreten und mir eine Gewerbeanmeldung als "Werbeagentur" zu besorgen.

Meine Fragen zu der Angelegenheit:

1.) Sind die beschriebenen Tätigkeiten mit einer Anmeldung als Werbeagentur abgedeckt oder bekomme ich da Probleme, weil ich die sog. "Katalogberufe" der Freien Berufe ausführe? Soll ich evtl. andere Tätigkeiten angeben, damit ich eine "Werbeagentur" sein kann?

2.) Geht die KSK solche Dinge an wie Schriftwechsel und Kunden-Akquise? Muss ich darauf eingehen?

3.) Habe ich steuerliche / finanzielle Vor- oder Nachteile als Gewerbetreibender? Muss ich in die IHK?

4.) Falls ich doch in die KSK muss bzw. darf: Muss ich alle Nachweise, die die KSK haben will und die sie in dem Schreiben aufführen, erbringen, oder reichen ein/zwei Nachweise?

5.) Gibt es für mich als Student in solchen Fragen eine weitere (kostenlose) Beratungsmöglichkeit? (Evtl. Rechtsberatung, meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung? An der Uni habe ich jetzt nichts gefunden...)

Noch als Background: Ich möchte auch nach meinem Sprach- und Literaturwissenschaftsstudium in einem der Freien Berufe arbeiten (Texter, Lektor), vielleicht auch freiberuflich. Soll ich das mit in die Entscheidung einbeziehen und gleich in der KSK bleiben? Hat das Vorteile für mich?

Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus!

Christoph

Steuern, Selbständigkeit, Übersetzer, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, IHK, Korrektur, KSK, Künstlersozialkasse, Lektor, Texter, Werbeagentur

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