Hallo,

Ich habe - als ALG II-Empfänger - der KSK eine Schätzung über € 1200,- Jahreseinkommen für 2009 mitgeteilt.

Nun hat die KSK mir in einem Bescheid mitgeteilt, daß meine Versicherungspflicht nach §1 KSVG Ende Mai endet, da die Versicherungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Ich würde gerne herausfinden, ob es Sinn macht, sich dagegen zu wehren.

Hat jemand in einem solchen Fall bereits erfolgreich Widerspruch eingelegt gegen diesen Bescheid? Und, falls ja, wärst Du bereit, zu posten, was Du als Begründung Deines Widerspruchs geschrieben hast?

Danke, spiff