Hallo. Angenommen ein Fahrkartenkontrolleur erwischt mich beim Fahren der Bahn ohne gültige Karte. Ich weigere mich auszusteigen - Darf hier der Kontrolleur Gewalt anwenden oder handgreiflich werden? Wenn ich z.B darauf bestehe, dass ich zu Ende fahre, kann der Kontrolleur nicht handgreiflich werden, sondern lediglich sein vertraglich geregelte Strafe verhängen (Bußgeld/Zettel) und muss dann gehen?
Sofern die Kontrolleure anschließend handgreiflich werden und man sich verteidigt, bis es ausartet und es zu einem großen Gewaltakt kommt, sind die Kontrolleure doch für die Ausartung verantwortlich, da das Hausrecht keine Gewalt u. Handgreiflichkeit rechtfertigt bzw. legitimiert? Die Exekutive stellt immerhin die Polizei da und nicht die Hochbahn.