Unser Vater ist vor ein paar Wochen verstorben. Mein Bruder und ich waren noch nie in einer "Erbsituation" und haben mit unserer Stiefmutter telefoniert. Das war gelinde gesagt äußerst verwirrend. Sie hat uns gesagt, es gibt ein Testament das würde uns in Bälde von Nachlassgericht zugeschickt und wir könnten dann entscheiden was wir tun (??) Auf Nachfrage teilte sie mit, sie ist Alleinerbin. Sie hat aus erster Ehe noch drei Kinder, ihr erster Mann verstarb und mit der Hilfe und dem Geld unseres Vaters konnte sie den damaligen Rohbau des Hauses fertigstellen und auch abbezahlen. Ich habe damals gehört, dass unser Vater angeblich auch im Grundbuch eingetragen worden ist. Sie waren ca. 25 Jahre verheiratet, ist ja auch alles schön und gut. Nun meinte sie allerdings, wir würden nichts erben, da sie mit ihren Kindern eine Erbgemeinschaft hätte, damit WIR ihr das Haus nicht streitig machen könnten. Zudem ist das Testament ein Berliner Testament und somit würde uns gar nichts zustehen, denn nach ihrem Tod würden das ihre Kinder erben. Aber wenn es ein Berliner Testament ist, dann müsste ja unser Vater auch im Grundbuch stehen, weil sie ja meinte, bei ihrem Tod hätte er dann mit ihren Söhnen das Haus bekommen und nach seinem Tod wiederum ihre Kinder. Ein gemeinsames eheliches Kind existiert nicht. Ich habe dann gefragt, das heißt also, wir Kinder unseres Vaters sind somit enterbt? Sie meinte nur wiederholt, sie ist Alleinerbin. Ich sagte, aber uns steht doch ein Pflichtteil zu - dies verneinte sie. Sie meinte noch, wenn dann bestimmt sie alleine, ob sie uns etwas zukommen lässt an Geld. Ich sagte erneut, uns stünde doch ein Pflichtteil zu, daraufhin meinte sie, von was denn, es ist ja nix da. Frage: Kann das denn alles rechtens sein...so wie ich das sehe, brauchen wir einen Fachanwalt für Erbrecht, denn bei allem Verständnis, irgendwo hört das wohl auf. Wer kann mir da einen Rat geben? Soll ich über diesen Anwalt dann ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen? Dann ist der Krieg eröffnet....