Es gibt ein Haus mit zwei verwandten Eigentümern. Zusätzlich existiert eine pflichtteilberechtigte mit den Eigentümern verwandte Person, da kein Testament vorhanden ist und ein Eigentümer verstorben ist. Es gibt also eine Erbgemeinschaft. Was passiert, wenn die Erbgemeinschaft das Erbe ausschlägt? Bleibt der hinterbliebene Eigentümer zu 100% Eigentümer oder geht der hinterlassene Anteil an den Staat?