Darf ich neben meiner gesetzl. Erwerbsminderungsrente und privater BU-Versicherung einen Minijob ausüben?

Guten Tag.

Ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin.

Ich beziehe seit Jahren neben meiner kleinen gesetzl. Rente (Erwerbsminderungsrente, wo ich noch max. 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden pro Woche arbeiten darf) eine kleine private BU-Versicherung.

Beides zusammen reicht gerade so aus.

Nun soll ich lt. meinen Ärzten mir einen Minijob suchen. Würde mir psychisch guttun. Und ein wenig mehr Geld hätte ich auch.

Ich dürfte lt. den Ärzten 2 Stunden am Tag leichte arbeiten tätigen. Das würde auch der Rententräger akzeptieren, damit mir meine Erwerbsminderungsrente nich gestrichen wird. Ich möchte das natürlich auch.

Hatte aber immer Angst, dass mir dann die private BU gestrichen wird (bei der gesetzl. darf ich das ja).

Meine Frage.

Im BU-Vertrag steht "Bu besteht bei Berufsunfähigkeit ab 50%. Bisher zahlten die ja auch.

Im Kleingedruckten steht.

"Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der Infolge von Krankheit..., die ärztlich nachzuweisen ist (ist geschehen), voraussichtlich dauernd eine Erwebstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben o d e r nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann".

Heisst das, dass ich ohne Probleme eine geringfügige Beschäftigung (also Minijob 450e) neben der BU-Rente ausüben darf?

Nur mehr als eine geringfügige Beschäftigung (also Teilzeit und mehr) darf ich nicht.

Danke für eure Hilfe!

Recht, Minijob, Berufsunfähigkeitsversicherung, BU-Rente, Beruf und Büro
Wie kann ich eine rückwirkend gezahlte BU-Rente in Einkommenssteuer 2016 eintragen?

Hallo zusammen,

es ist doch wirklich zum haareraufen ;-)

Ich habe im Dezebmer 2016 rückwirkend eine BU-Rente für den Zeitraum 01.01.2014 - 01.08.2014 ausgezahlt bekommen.

Die Leistung der Versicherung setzt sich wie folgt zusammen:

Renten vom 01.01.2014 - 31.07.2014 6.951,35 €

Beitrage vom 01.01.2014 - 31.07.2014 503,68 €

./. Kosten für den "Ärztlichen Bericht" 114,11 € Leistung: 7.340,92 €

In meiner Einkommenssteuererklärung für 2016 habe ich nun in der Anlage R auf Seite 1 unter Leibrente (2), 1. Rente folgendes eingetragen:

Den Haken gemacht bei 1. Rente aus "privaten Rentenversicherungen mit zeitlich befristeter Laufzeit"

Als Rentenbetrag habe ich die ** 7.340,92 €** eingetragen.

Bei Beginn der Rente habe ich 01.12.2014 eingetragen.

Und bei Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am 31.07.2014

Wenn ich bei Elster nun die Berechnung starte kommt eine Fehlermeldung mit folgendem Text:

*AHW Abbruch-Hinweise Anlage R: Bei einer abgekürzten Leibrente liegt das Ende vor dem Beginn der Leistung. Anlage R: Bei einer Rente liegt das Datum des Erlöschens / der Umwandlung vor dem aktuellen Veranlagungszeitraum. Es ist zu prüfen, ob nach dem Ende der Laufzeit der Rente im aktuellen Veranlagungszeitraum zu dieser Rente noch eine Nachzahlung oder Rückforderung erfolgte. Ggf. ist die zugehörige Kennzahl für das Datum des Erlöschens / der Umwandlung der Rente zu korrigieren oder der Ertragsanteil einzutragen.

Ich bin hierbei ansolut überfordert. Ich weiß weder ob ich den richtigen Betrag eingetragen habe, noch wie ich die Zeiten eintrage.

Ich hoffe das Euer Schwamwissen mir vielleicht weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus und LG.

Ben

Steuern, Steuererklärung, Berufsunfähigkeit, BU-Rente, Einkommensteuererklärung
Rente wegen voller Erwerbsminderung, lohnt es sich diese zu stellen?

Ich bekomme derzeit 750 Euro EU-Rente nach altem recht und kann, wenn ich mich selbständig mache, keine 450 Euro hinzuverdienen. Wenn ich nach neuem Recht eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde, würde ich nach einer fiktiven Berechnung der Rentenversicherung zum 1.3.15 eine Erwerbsminderungsrente von 915,80 Euro erhalten. Allerdings steht hier. "Als monatlicher Betrag für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung würde sich zum fiktiven Rentenbeginn 1.3.15 ein Zahlbetrag von 915,80Euro ergeben." Jetzt weiß ich natürlich nicht ob es sich hier um einen Bruttobetrag oder Nettobetrag handelt. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit würde sich hingegen auf monatlich 505,56Euro belaufen. Bei beiden Renten, also Rente wegen voller Erwerbsminderung oder auch nach der BU-Rente könnte ich diese 450 Euro hinzuverdienen, wenn ich mich selbständig mache. Ich habe zuvor einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Ich könnte dagegen klagen. Aber wenn die sagen dass ich zu krank bin, wollte ich fragen, ob sich jetzt ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, lohnt? Oder wäre es sinnvoller eine Klage so zu formulieren, falls diese Teilhabe am Arbeitsleben nicht statt gegeben wird, dass ich dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente beantrage?.

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Berufsunfähigkeitsversicherung Industriekaufmann - generelle Fragen, was ist wenn ... Bsp.

Ich bin 27 Jahre alt, verheiratet und Industriekaufmann, habe 1 Kind.

Ich habe über meine Pensionskasse eine BU in Höhe von 500 € und bin am Überlegen, eine weitere abzuschließen, aber vorher stellen sich mir sehr viele Fragen, die ich hier gerne aufschreiben möchte:

1.) Wer entscheidet überhaupt, ob ich (im Fall der Fälle) berufsunfähig bin und nicht mehr als Industriekaufmann arbeiten kann?

2.) Wie kann ich als Industriekaufmann BU werden (Beispiele)? Was würde dann sein? Ich kann es mir nicht so richtig vorstellen, da es ja "nur" ein Bürojob ist.

3.) Wielange bezahlt die Versicherung, wer entscheidet dort wieder? Vielleicht ist man ja nur für gewisse Zeit BU.

4.) Eine Friseurin kann auf Grund eines Rückenleidens nicht mehr in ihrem Job arbeiteten, kriegt sie da "ohne Probleme" die BU-Rente? Wielange bekommt sie diese?

Annahme: sie macht eine Umschulung und arbeitet dann als Bürokauffrau am Schreibtisch ,

Wer bezahlt die Umschulung, kann man da Geld von der BU erwarten?

Wielange erhält die Friseurin BU-Rente, weil sie nicht mehr als Friseur arbeiten kann, bis zum Rentenalter oder bekommt sie nach der Umschulung kein Geld mehr, weil sie ja wieder arbeitet?

Ich würde mich auch freuen, wenn ihr neben den Antworten auch andere Beispiele posten könntet.

Vielen Dank,

mfg rosi

BU sinnvoll als für Industriekaufmann 75%
nicht sinnvoll 13%
überlegenswert 13%
Arbeit, Beruf, Versicherung, Recht, berufsunfähig, Berufsunfähigkeitsversicherung, bu, BU-Rente, Industriekaufmann

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