Hallo Leute,

ich hoffe sie können mir helfen, was der Kunde jetzt machen soll.

Erstmal zum Anfang, November 2016 hat man bei E.ON den Direktgas gebucht, wo auch in den AGB des Vertrages, die Umzug Klausel gibt. Ich zitiere

Bei einem Umzug oder einem vollständigen Ausbau der Gasanlage kann der Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (nach § 314 BGB) bleibt unberührt.

EON ist nicht der Grundversorger bei mir, sondern ein Drittanbieter. Der Vertrag wurde November 2017 um 1 Jahr automatisch weiter verlängert. Aber im Januar fand man einen Käufer der das Haus kaufen möchte, man hat den Kaufvertrag unterschrieben und gegen Ende April 2018 soll der Wechsel stattfinden.

Zur Sicherheit hat man im Februar 2018 den EON Vertrag gekündigt zum ende des Laufzeit in diesem Fall 30.11.2018, weil man denkt es wäre so korrekt.

Aber, der Kunde ist sich unsicher und weiß nicht, was er machen soll, wenn der Wechsel vom Haus stattgefunden hat, weil der Kunde möchte nicht bis 30.11.2018 den Vertrag zahlen.

Hat der Kunde für das Haus verkaufen ein besonderes Recht? Kann der Kunde vorzeitig raus? Kein Kunde möchte für diesen Zähler weiterzahlen, wenn man nicht mehr der Besitzer ist, man kann ja nie wissen ob nicht weiter verbracht wird, obwohl man selber nicht dort wohnt.