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Rechnung für nicht getätigte Reinigung

Hallo zusammen,

ich versuche meine Lage so kurz und so ausführlich wie möglich zu beschreiben ;)

Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Beim erhalten meiner Kaution wurde ein Beitrag für eine Putzfrau zur Reinigung der Fenster abgezogen. Das wurde mir lediglich als schriftlich als Notiz mitgeteilt, ohne jegliche Rechnung.

Laut Mietvertrag soll die Wohnung Besenrein übergeben werden. Nach ein bisschen Recherche im Internet beinhaltet Besenrein nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Das Reinigen der Fenster gehört nicht dazu. Schmutzig waren diese außerdem nicht...

Da mein Nachmieter die Schlüssel, unter dabeisein des Vermieters, am Tag meines Auszugs direkt von mir bekommen hat, besteht keine Möglichkeit, dass eine Putzfrau in der Zwischenzeit die Fenster hätte putzten können. Weiter kenne ich den Nachmieter und er war auch sprachlos, als ich Ihm davon berichtet habe. Es wurden bei ihm seit dem Einzug niemals die Fenster durch eine Putzfrau gereinigt.

Für mich sieht es so aus, dass der Vermieter sich lediglich an der Mietkaution bereichern will.

Deshalb meine Frage an die Experten: Worum handelt es sich hierbei, nennt sich das "nur" Betrug oder gibt es hierfür einen anderen juristischen Fachbegriff? Ich möchte den Vermieter nochmals mit der korrekten juristischen Bezeichnung Konfrontieren, bevor ich einen Anwalt aufsuche. Der Vermieter weiß nicht, dass ich den Nachmieter kenne. Auf Nachfrage, weshalb er einen Teil der Mietkaution behält, wurde mir erklärt, dass eine Putzfrau da gewesen sein soll... Weiter habe ich auch keine Rechnung erhalten. Wäre eine Putzfrau engagiert worden, sollte ich doch eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer erhalten?!

Könnt ihr mir sagen, mit welchen fachlichen Argumenten bzw. juristischen Bezeichnungen ich mich nochmals an der Vermieter wenden kann?

Danke im voraus für die Antworten.

Betrug, Kaution, Vermieter, besenrein
50 Jahre alter Mietvertrag-Besenreine Übergabe-wie sieht es mit Einbauten aus?

Hallo!

Ich habe eine dringende Anfrage. Meine Eltern ziehen nach über 50 Jahren aus ihrer Mietwohnung in eine Seniorenwohnung um. In dem damaligen Mietvertrag steht, dass die Wohnung besenrein und sauber übergeben werden muss. Keine weiteren Vorgaben! Nun hatten wir gestern ein Vorgespräch mit der Annington. Wir brauchen nicht zu tapezieren, sollen aber alle Bohrlöcher schließen, alle Teppichböden entfernen. So weit so klar. Wir sollen aber auch alle Deckenplatten (in Holzoptik) entfernen und die Putzschäden beseitigen, Fußleisten und Gardinenleisten entfernen. Ein im Badezimmer vor Jahren fachlich verlegter Fliesenboden soll inklusive Klebereste entfernt werden. Obwohl dieser damals durch die vorherige Wohnungsverwaltung vor Ort abgenommen wurde. Leider liegt uns keine schriftliche Bestätigung dazu vor.

Wenn ich Fotos zeigen könnte, in welch schlechtem Zustand die Fassade des Hauses ist und das in den ganzen Jahren Reparaturen außen nur notdürftig vorgenommen wurden, dass nicht einmal der Hausflur renoviert worden ist, geschweige denn ein Bad in den Jahren erneuert wurde, lediglich die Badewanne ausgetauscht wurde, da fragt man sich mit welchem Recht die Wohnungsbaugesellschaft solche Forderungen stellen kann. Und das bei Mietern, die über 50 Jahre lang immer pünktlich ihre Miete gezahlt haben.

Kann mir jemand fachliche Auskunft geben, ob wir wirklich alle Forderungen erfüllen müssen?

Vielen Dank!

Gruß Barbara

besenrein

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