Hallo!

Ich habe eine dringende Anfrage. Meine Eltern ziehen nach über 50 Jahren aus ihrer Mietwohnung in eine Seniorenwohnung um. In dem damaligen Mietvertrag steht, dass die Wohnung besenrein und sauber übergeben werden muss. Keine weiteren Vorgaben! Nun hatten wir gestern ein Vorgespräch mit der Annington. Wir brauchen nicht zu tapezieren, sollen aber alle Bohrlöcher schließen, alle Teppichböden entfernen. So weit so klar. Wir sollen aber auch alle Deckenplatten (in Holzoptik) entfernen und die Putzschäden beseitigen, Fußleisten und Gardinenleisten entfernen. Ein im Badezimmer vor Jahren fachlich verlegter Fliesenboden soll inklusive Klebereste entfernt werden. Obwohl dieser damals durch die vorherige Wohnungsverwaltung vor Ort abgenommen wurde. Leider liegt uns keine schriftliche Bestätigung dazu vor.

Wenn ich Fotos zeigen könnte, in welch schlechtem Zustand die Fassade des Hauses ist und das in den ganzen Jahren Reparaturen außen nur notdürftig vorgenommen wurden, dass nicht einmal der Hausflur renoviert worden ist, geschweige denn ein Bad in den Jahren erneuert wurde, lediglich die Badewanne ausgetauscht wurde, da fragt man sich mit welchem Recht die Wohnungsbaugesellschaft solche Forderungen stellen kann. Und das bei Mietern, die über 50 Jahre lang immer pünktlich ihre Miete gezahlt haben.

Kann mir jemand fachliche Auskunft geben, ob wir wirklich alle Forderungen erfüllen müssen?

Vielen Dank!

Gruß Barbara