Hallo,
wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, unter uns der Vermieter. In letzter Zeit fällt uns immer wieder auf, dass der Wasserdruck extrem gering ist, das war noch nicht so, als wir frisch eingezogen waren. Lässt sich der Vermieter z.B. ein Bad ein, ist es für uns unmöglich, richtig zu duschen, da aus dem Wasserhahn nur noch ein Rinnsal kommt. Vor allem morgens, wenn es schnell gehen muss, ist das natürlich sehr ärgerlich.
Haben wir hier das Recht auf einen Mindestwasserdruck oder eine Mietminderung?
Danke für die Antworten!