Nun habe ich es also zum x-ten Mal erlebt, Freunde, dass es User im Web gibt, die versuchen, dass deutsche Recht auf einen österreichischen Staatsbürger in Wien anzuwenden. Die Meinung vertreten, dass wohl auch in Wien deutsches Recht gelten solle.
Und ganz ehrlich: Das hat es auch einmal.
Nämlich von 1938 bis 1945, als Österreich als Ostmark Bestandteil des 3.Reiches gewesen ist.
Ist also der Wunsch, dass auch heute noch das deutsche Recht auf Österreicher in Österreich angewandt werden darf, eine Form von Wiederbetätigung?
Was meinst Du?