Was ist der Unterschied zwischen Mischung und Verdünnung? Und wie berechnet man die Verhältnisse richtig?

Es geht hier um die Frage des sogenannten Mischungs- und Verdünnungsverhältnisses. Dieses kennt man ja bereits aus der Schulmathematik. Allerdings ergeben sich für mich hier mehrere Schwierigkeiten, die, so hoffe ich, hier jemand lösen und erklären kann.

Zunächst einmal ist für mich folgendes klar:
Wenn z.B. Mineralwasser und Apfelsaft in einem Verhältnis von 2:3 gemischt werden soll für bspw. 12 Liter Apfelschorle, muss ich einfach nur die Summe der Teile bilden und diese jeweils als Bruch darstellen. Und dann entsprechend rechnen:



Daraus ergibt sich natürlich dann jeweils wie viel Liter Mineralwasser man mit wie viel Liter Apfelsaft mischen muss für 12 Liter Apfelschorle (eben im Mischverhältnis 2:3).

Allerdings habe ich nun Probleme dies beim Verdünnen richtig nachzuvollziehen. Wenn ich das richtig verstehe, wird beim Verdünnen also genau umgekehrt nicht die Summe der Teile genommen, sondern die Summe zum größten Teil gebildet.

Wenn wir also jetzt sagen würden wir hätten ein Verdünnungsverhältnis von 2:3, wie genau stelle ich das dar? Wenn ich z.B. 5 Liter verdünnten Himbeersirup mit Wasser im Verhältnis 2:3 erzeugen soll. Wie genau sehen jetzt also die Teile aus?

Ich habe dabei an folgendes gedacht:Ist das richtig gedacht? (Weil wir verdünnen ja etwas) Dürfte man also 2:3 auch schreiben als 3:1 ?

Weiterhin bleibt noch die Frage, was passiert wenn ich es umgedreht schreiben würde, also 3:2. Was ändert sich? Sind es dann immer noch 2 Teile + 1 Teil oder ist es doch etwas anderes?

In Bezug auf das Verdünnungsverhältnis 2:3 für 5l Himbeersirup mit Wasser verdünnt, sähe meine Lösung dann so aus:



Das heißt für 5 Liter (verdünnten) Himbeersirup müssen 3,33 Liter Himbeersirup mit 1,67 Liter Wasser verdünnt werden.

Mathematik, Chemie, chemiker, Verhältnis, mischung, Unterschied, Verdünnung, mischungsverhaeltnis
Unterschied?

Hallo Leute es geht hier um folgendes Text genau Lesen und Antworten

danke

Dass die Gleichstellung bei der Staatsanwaltschaft Saarland hergestellt wird.

Dass ein Städtlicher Angestellter genau so bestraft wird. wie der Otto Normalverbraucher .

Dass es aufhört, dass man Unterschiede bei der Staatsanwaltschaft Saarland

macht zwischen einem Städtischen Angestellten und einem Privatmann, dass die Staatsanwaltschaft SB den Städtischen Angestellten bei Straftaten schützt .

Der Städtische Angestellte muss bei Straftaten auch bestraft werden.

Der Städtische Angestellte Markus A Schwimmmeister aus Wadgassen .

hat die Straftatbestände Betrug§263 StGB Urkundenfälschung §267 StGB, Einbruch § 244StGB, Hausfriedensbruch § 123 StGB, Falsche Verdächtigung §164 StGB Verleumdung § 187 StGB, Betrug §263 StGB erfüllt, die Staatsanwaltschaft ist dieser Sache nicht nachgegangen, weil er ein Städtischer Angestellter ist. Das Widerspricht dem Gleichheitsprinzip, der im Grundgesetz festgehalten ist.

Weil dieses Gleichheitsprinzip sagt eindeutig aus, dass jeder vor den Ermittlungsbehörden gleich anzusehen ist. Aber dieses gilt leider nach meinen Erfahrungen im Saarland nicht, da wird ein Städtischer Angestellter verschont meine eigene Erfahrung

Ich habe eine Schriftliche Petition schon eingereicht, die läuft unter dem AZ Pet 4-19-07-99999-037440

Ich finde es ungerecht, dass man von Seiten des Staatsorganes wie der Staatsanwaltschaft im Saarland. eine Strafanzeige gegen einen Städtischen Angestellten wie Herr Markus A aus Wadgassen nicht nachgeht.

Und das Gericht gefälschte Unterlagen als Beweis zulässt, dieses gehört umgehend abgeschafft und auch geändert, weil jeder muss für seine Straftat auch bestraft werden, da darf es nicht wie gehabt Unterschiede geben. Das Gericht darf keine Gefälschten Unterlagen als Beweis zulassen, wie im Verfahren

AZ 42 C 15/19(10) bereits geschehen.  

Recht, Unterschied

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