Psychoanalyse Freud Therapiekonzept-Gegenübertragung. Wer kennt sich aus?

Hey, ich lern grad Psychologie (6stündig). Ich verstehe die Übertragung aber nicht die Gegenübertragung. Es kann passieren, dass der Patient sich gegenüber dem Therapeuten so verhält wie gegenüber einer Person, die früher im Mittelpunkt seines heute unbewussten Konflikts steht. (Übertragung).

Bei der Gegenübertragung haben wir geschrieben, dass diese Übertragung auch beim Therapeuten Gefühle, Gedanken etc auslöst. Und er sich evtl dem Patienten/Klienten gegenüber so verhält wie die Person, die eben Mittelpunkt seines heute unbewussten Konflikts ist (meist Mutter/Vater).

Meine Frage: 1. Passiert diese Gegenübertragung versehentlich? Oder weis der Therapeut das er sich so verhält? Weil wir hatten noch aufgeschrieben, dass der Therapeut sich schützen soll dagegen also gegen diese Gegenübertragung durch Professionalität. Aber im Internet stand was von sich diesen Effekt zu Nutze machen (ich vermute das ist in der modernen Psychoanalyse dann der Fall?) Aber um sich das zu Nutze zu machen, muss er (Therapeut) ja wissen das er sich so verhält, oder? Aber im Heft klingt das so, als würde der Therapeut versehentlich eben auf den Patienten vtl so reagieren wie die Bezugsperson des Klienten/Patienten.

2. Und meine 2.Frage: was ist positive und negative Gegenübertragung? Heisst positive Gegenübertragung: dass der Therapeut sich so verhält wie die Bezugsperson des Patienten oder meint positive Gegenübertragung, dass der Therapeut sich einfach POSITIV ihm gegenüber verhält also mit positiven Gefühlen wie Zuneigung, etc. (egal ob gewollt/bewusst oder nicht))

Bitte keine Links- hab so ziemlich alles gelesen was es dazu gibt- und verstehe es nicht. Wer kennt sich aus und kann helfen? Dankeschön! :c

Therapie, Pädagogik, Freunde, Psychologie, PPS, Psychoanalyse, Sigmund Freud, Übertragung
Hausübertragung vor 12 Jahren.Pflichtteil an Geschwister zu zahlen?

Guten Tag, Mein Name ist Thomas und ich habe noch zwei Schwestern.

Vor 12 Jahren habe ich das Haus meiner Eltern (bzw. meines Vaters. Meine Mutter starb vor 15 Jahren) von meinem Vater überschrieben bekommen. Dieser hat sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lassen und bewohnt das Objekt seit 6 Jahren allein, da ich mit meiner Familie in einer anderen Stadt lebe.

Meine Schwestern haben mit der damaligen Überschreibung des Hauses an mich, von meinem Vater eine Diverse Summe ausgezahlt bekommen. Um wieviel Geld es damals ging, weiss ich nicht und ich habe auch keinen Kontakt mehr zu den beiden. Mein Vater will mir nicht sagen, um wieviel Geld es sich damals handelte. Ich glaube, das ist auch zunächst für mich unwichtig und ich möchte ihn mit solchen Erbfragereien nicht belasten. Der Tot unserer Mutter hat ihm damals sehr zugesetzt und ich möchte das Thema bei ihm eigentlich vermeiden.

Im Grundbuch stehe ich seit der Übertragung vor 12 Jahren, als alleiniger Eigentümer sowohl am Haus, als auch am Grundtstück.

Vor einigen Monaten bekam ich einen bösen Brief von einer meiner Schwestern, in welchem sie mir mitteilte, daß sie (zusammen mit meiner anderen Schwester) nach dem Tode meines Vaters um ihren Pflichtteil des Hauses kämpfen wird. (ich hoffe sehr, daß mein Vater noch viele Jahre glücklich und zufrieden in meinem Haus leben kann!)

Nun bin ich etwas verunsichert. Steht meinen Schwestern denn tatsächlich ein Pflichtteil vom Haus nach dem Tode meines Vaters zu (vielleicht wegen dem Nießbrauch?). Ich bin davon ausgegangen daß, da ich bereits seit über 12 Jahren der alleinige Eigentümer des Objektes bin, mir das ganze auch gehört. Meinem Vater gehört das Haus ja seit 12 Jahren ja nicht mehr (auch wenn er sich den Nießbrauch eintragen lassen hat. Alleiniger Eigentümer bin ich.)

Das weiteres Vermögen meines Vaters (Sparguthaben, Mobiliar, Kunstwertstände, etc) müsste nach dem Ableben meines Vaters unter uns Kindern aufgeteilt werden. Da stehen (sofern es Testamentarisch nicht anders geregelt ist) uns Geschwistern ja Pflichtteilsansprüche zu. Das ist mir klar.

Aber wie verhält es sich um mein Haus? Wichtig wäre mir noch zu erfragen, Ob eine Übertragung des Hauses auf mich als alleiniger Eigentümer etwas anderes ist, als eine Schenkung.

Im Vertrag steht soviel wie:" ...das Haus wird von Vater, an Sohn übertragen. Der Sohn gilt als alleiniger Eigentümer und ist als dieser ins Grundbuch einzutragen..." Dieses haben wir damals auch so gemacht.

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand etwas zu den Pflichtteilsansprüchen meiner Schwestern am Objekt sagen könnte, und ob sich eine Übertragung anders verhält als eine Schenkung, oder ob es gar das selbe ist.

Vielen Dank für´s lesen.

Sandmann 2015

Grundbuch, Pflichtteil, Übertragung

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