Überholter schert ohne zu blinken aus, wer ist schuld?

Hallo liebe Community,

ich habe da mal eine Frage: letzte Woche bin ich (innerorts) in eine Straße eingebogen und sehe etwa 200+ Meter vor mir, wie ein Smart hinter einem langsam fahrenden Müllwagen steht bzw langsam fährt. Ich habe freie Sicht in Richtung Gegenverkehr, blinke und führe das Überholmanöver durch. Als ich etwa auf gleicher Höhe mit dem Smart bin, schert dieser plötzlich aus und fährt mir in die Seite. Wir haben also angehalten, die Dame hat die Polizei gerufen (ich habe sie darauf hingewiesen, dass dieses nicht nötig ist) und diese ist dann gekommen.

Die Fahrerin des Smart hat der Polizei gegenüber bei der Schilderung des Vorfalls erzählt, dass sie nicht geblinkt und keinen Schulterblick gemacht hat.

Für mich war der Fall also klar, da:

-> ich keine Gelegenheit hatte den Unfall zu verhindern

-> sie eindeutig ihre Sorgfaltspflicht ggü. dem nachfolgenden Verkehr verletzt hat

-> ich nicht ahnen konnte, dass sie rüber zieht.

Nun sind ein paar Tage vergangen und ich rufe bei ihrer Versicherung an um zu erfahren wie der Stand ist, da mein Auto ziemlich was abbekommen hat, und erfahre, dass sie es ihrer Versicherung noch nicht einmal gemeldet hat.

Nun denke ich, dass sie vielleicht eine Möglichkeit sieht, die Schuld von sich abzuwenden.

Was denkt ihr, ist der Fall klar oder übersehe ich hier etwas?

Kann es wirklich sein, dass sie damit davon kommt, einfach ohne zu blinken und ohne einen Schulterblick zu machen die Fahrbahn wechselt? 

Ich meine : wäre ich ein Fahrradfahrer gewesen, und sie wäre einfach ausgeschert, wäre das nicht zu glimpflich ausgegangen.

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Unfall beim überholen eines Busses an der Haltestelle - wer ist Schuld!?

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt.

Der Bus ist rechts-blinkend (kein Warnlicht) an die Haltestelle heran gefahren. Es waren ca. 4 Autos hinter diesem. Auto "A" befand sich an zweiter Stelle und hat erkannt, dass genug Platz (> 7m) auf der Gegenfahrbahn war zum überholen.

Nun ist es so, dass just in diesem Moment des Überholvorgangs (Blinker, Seitenspiegel, Schulterblick, Anfahren) sich Auto "B", welches an 4 Stelle lag neben Auto "A" gerast (> 50 km/h) hat und Auto "A" erwische Auto "B" voll an der Seite (Beifahrerseite).

Die Polizei hat darauf hin klargestellt, dass Auto "A" Unfallschuldner sei. Das hat wohl damit zu tun, weil Auto "B" (schneller als 50km/h) natürlich als erstes den Überholvorgang angesetzt hatte.

Wie dem auch Sei, hat Auto "A" nicht die Möglichkeit auf Teilschuld zu klagen?

  1. Nach recherche hätte mit "Schritt" Geschwindigkeit überholt werden müssen, da Passagiere aus dem Bus und in den Bus gestiegen sind.

  2. Eine unklare Verkehrslage, bei der nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) das Überholen unzulässig ist, liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf, wenn also die Verkehrslage unübersichtlich bzw. ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht zu beurteilen ist.

Evtl. habt Ihr Ideen und Anregungen?

Viele Grüße Watti

Auto, Unfall, Bus, überholen

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