Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt.

Der Bus ist rechts-blinkend (kein Warnlicht) an die Haltestelle heran gefahren. Es waren ca. 4 Autos hinter diesem. Auto "A" befand sich an zweiter Stelle und hat erkannt, dass genug Platz (> 7m) auf der Gegenfahrbahn war zum überholen.

Nun ist es so, dass just in diesem Moment des Überholvorgangs (Blinker, Seitenspiegel, Schulterblick, Anfahren) sich Auto "B", welches an 4 Stelle lag neben Auto "A" gerast (> 50 km/h) hat und Auto "A" erwische Auto "B" voll an der Seite (Beifahrerseite).

Die Polizei hat darauf hin klargestellt, dass Auto "A" Unfallschuldner sei. Das hat wohl damit zu tun, weil Auto "B" (schneller als 50km/h) natürlich als erstes den Überholvorgang angesetzt hatte.

Wie dem auch Sei, hat Auto "A" nicht die Möglichkeit auf Teilschuld zu klagen?

  1. Nach recherche hätte mit "Schritt" Geschwindigkeit überholt werden müssen, da Passagiere aus dem Bus und in den Bus gestiegen sind.

  2. Eine unklare Verkehrslage, bei der nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) das Überholen unzulässig ist, liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf, wenn also die Verkehrslage unübersichtlich bzw. ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht zu beurteilen ist.

Evtl. habt Ihr Ideen und Anregungen?

Viele Grüße Watti