Was erwartet uns bei Graffiti in diesem Fall?

Ich und Freunde von mir kamen auf die bescheuerte Idee in einer Unterführung am Bahnhof zu sprayen. Einer von uns hat seinen Künstlernamen schon 3-4 mal woanders gesprayt, wurde jedoch nie erwischt. Gestern Nacht hat der Gleiche wie schon gesagt in der Unterführung gesprayt. Dieses mal jedoch mit zwei Farben, statt einer. Gesehen hat ihn niemand. Als diese Person fertig war gingen wir weg und wollten nach Hause. Auf dem Weg wurden wir jedoch zufällig von der Polizei angehalten, da es schon spät in der Nacht war. Diese haben uns kontrolliert und die zwei Dosen, sowie einen Edding gefunden. Die Dinge wurden beschlagnahmt und es wurden unsere Personalien aufgenommen. Wir sind alle 15 oder 16 und nicht vorbestraft. Die Polizei hat uns gefragt, wieso wir die Dosen dabei haben. Wir haben jedoch geschwiegen. Daraufhin meinten sie, dass wir wahrscheinlich nochmals von ihnen hören werden. Jetzt stellt sich meine Frage, ob sie nachweisen können, wer oder ob jemand von uns gesprayt hat. Es kann ja auch sein, dass einige erst später dazugekommen sind (wie es vielleicht sogar war). Solange jeder von uns sagt, dass sie erst später dazugekommen sind und gar nicht wussten, dass einer von und gesprayt hat, können sie doch nichts machen, da somit jemand unschuldiges mitbestraft werden würde, oder? Ausserdem kann man auch nicht nachweisen, dass die anderen 3-4 Tags jemandem von uns gehören. Es kann auch genau so gut sein, dass die Person den Namen „geklaut“ hat. (Die obig erzählte Geschichte ist fiktiv)

Polizei, Graffiti, Recht, Gesetz, Sprayen, Strafe

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