Durchsuchungsbeschluss &Co per Telefon... LEGAL?!

Hey Leute,

vor knapp 3 Wochen wurde ich von Cops mit SprayDosen und nem Entwurf von nem Freund hochgenommen worden. Die Polizisten wollten unsere Handys nach Videos von uns beim Sprayn durchsuchen... Ich sagte nein und der Cop rief -ANGEBLICH- beim Richtern an (wohl bemerkt es war ca 23:30) um die 'freiwillige Sicherstellung zu sichern'.... Naja der Richter sagte am Handy wohl anscheinend "JA", also nahm er mein Handy und guckte es sich an... dort waren 3 Fotos von irgentwelchen Sprayerein drauf. Also wollte er mich nach Hause bringen und in meine Wohnung rein. Bei mir zuhause angekommen sagte ich das die das nicht ohne Durchsuchungsbeschluss dürfen, also rief er wieder beim Richter an... gleiche Antwort.... Sie durchsuchten mein Zimmer und wollten meinen PC mitnehmen... Gleiches Spiel, Richter sagte ANSCHEINEND Ja (Ich konnte kein einziges Gespräch mit hören)... Also nahm der Cop meinen PC mit. Nachträglich rief ich ihn an und meinte das das doch nicht legal sein konnte, dass er per Telefonat, eine Beschlagnahmung, Hausdurchsuchung und eine weitere Beschlagnahmung durchzu ringen! Dieser brachte mit ca 24 std später NACHTRÄGLICH den Beschluss und eine Bestandsaufnahme welche aufführt was sie sicherstellten.

Nun 3 Wochen später habe ich mein handy immer noch nicht wieder gesehen, hab aber auch kein 'Beweissicherungs Brief' bekommen welcher es mir nicht erlauben würde das Handy bis zum Gerichtsverfahren wieder zusehen... Laut einem guten Freund von mir hat man aber das Recht, dass wenn man(wie in meinem Fall) den Brief nicht bekommt, seinen Gegenstand 3 tage später wieder abzuholen...

Meine Frage ist ob das stimmt und ob alles daran legal war...

Antworten falls möglich bitte direkt mit Gesetztestext(Pragraphen und Abschnitt)

LG TealC

Polizei, Graffiti, Recht, Gesetz, Sprayen, Beschlagnahmung, Durchsuchung

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