der letzte elternteil ist verstorben,die drei kinder haben girokonto vollmacht einer davon als einziger auch für das sparbuch. 1. bekommen die anderen zwei auch auskunft über das sparbuch ? 2. braucht der eine der vollmacht darüber hat auch den perso des verstorbenen um abheben zu können? 3. ist der inhaber der vollmacht alleiniger bestimmer u besitzer des geldes o muss geteilt werden ? erbteil und so, es gibt kein testament . vielen dank für jede fundierte info,lg topt5
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sparbuchvollacht hat ein kind,bekommen die geschwister auskunft wenn die eltern verstorben sind?
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