ALG II ab august kein geld mehr wegen fehlender "mitwirkung" (anlage UH2) aber schwanger

hey ihr lieben ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgendes problem:

ich bin zurzeit in der 31+4 schwangerschaftswoche (32ssw) und bin von ALG II abhängig. ich habe die anlage UH2 (unterhalt für uneheliche schwangere und/oder kind bis zum 3. lebensjahr) zugeschickt bekommen. Da ich aber mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen bin habe/hatte ich wenig kontakt zu ihm (nur untersuchungsergebnisse und ultraschallbilder wurden per whatsapp geschickt) nach dem letzten ultraschallbild haben wir keinen kontakt mehr (er antwortet mir nicht).

da ich keine daten von ihm habe (wohnort... einkommen...etc.) konnte ich natürlich im antrag nicht viel ausfüllen nur vor und nachname...geburtsdatum...und das er arbeiten geht aber ich nicht weiß wie viel er dabei verdient.

und habe den antrag bei meinem sachbearbeiter im jobcenter abgeben. er sagte mir daraufhin das er die restlichen daten des kindsvaters SPÄTESTENS zur 36 ssw haben will und wenn ich bis dahin die daten nicht gebe werden die leistungen KOMPLETT eingestellt.

da aber der kindsvater nicht auffindbar ist und auch nirgends gemeldet ist (ich vermute das er ohne festen wohnsitz "gemeldet" ist) ist es für mich unmöglich ihn zu finden auch über die verwandten des vaters kann ich ihn nicht finden oder irgendwelche daten bekommen weil die selber keine ahnung haben.

jetzt sagt der sachbearbeiter sogar meine aussagen wären nicht glaubwürdig. und ich bekomme ab august kein geld mehr weil ich nicht "mitwirke" obwohl ich seit 3 tagen rumtelefoniere und schreibe um ihn zu finden.

Darf mich der sachbearbeiter sanktionieren weil ich nicht die daten geben kann aufgrund des untertauchens des vaters?

wenn ja, darf er dann die komplette kosten einstellen? obwohl ich schwanger bin?

was soll ich dann tuen außer widerspruch einlegen?

lg xXsweetXx

Schwangerschaft, Unterhalt, ALG II, ARGE, Jobcenter, schwanger
Welches Recht hat der Kindesvater am noch ungeborenen Kind

Hallo, ich schreibe hier im Namen meiner Tochter. Folgende Situation : Sie ist z.Z. im 6.Monat schwanger und von dem Freund getrennt. Er lebt in einer anderen Stadt , hat dort auch schon ein Kind. Beide waren sie auch " nur " 5 Monate zusammen. Wärend der Trennungsphase sagte er, er möchte aber nicht nur auf dem Papier " Vater " sein, sondern auch am Leben des noch ungeboren Kindes teilhaben. ... Meine Tochter sagte ihm, er könne das Kind auch besuchen kommen. Doch, nun hat meine Tochter bedenken, weil er auf gemeinsames Sorgerecht pocht und sie gerne - alleine schon wegen der Entfernung - das alleinige haben möchte.

Um mal kurz zu schilder : Er hat in seiner Heimatstadt ein 6j.Kind, welches bei der Mutter lebt ( gemeinsames Sorgerecht ). Nun möchte die Mutter mit ihrem neuen Freund die Stadt verlassen und der Kindesvater legt ihr einen Stein nach dem anderen in den Weg, damit sie bleiben - oder - er das alleinige Sorgerecht bekommt, und das Kind bei seiner Mutter aufwächst.

Da meine Tochter momentan gar keinen Kontakt zu ihm hat, erfährt sie über gemeinsame Freunde, wie er hetzt ... Er möchte trotz allem bei der Geburt dabei sein. Sollte sie ihn nicht als Vater angeben, würde er sich einen Anwalt nehmen, und einen Vaterschaftstest veranlassen. Er würde dafür sorgen, dass er das alleinige Sorgerecht bekommen würde.

Das alles macht meine Tochter fix und fertig und bekommt ihr gerade gar nicht. Und wir wissen nicht weiter und hoffen, hier Hilfestellung zu bekommen. Danke, fürs lesen und evtl. Anworten !

Lieben Gruss Dirk J

Schwangerschaft, Sorgerecht, Familienrecht, Vater, schwanger

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