Ehemalige Obstplantage soll jetzt Schrebergarten werden..

Hallo zusammen, ich bin etwas zwiegespalten. Es geht darum das ich jemanden gefunden habe, der sein Land, eine ehemalige Obstplantage, in drei Grundstücke aufteilt und als Schrebergärten zur Pacht anbieten möchte. Da komme ich zu der ersten Frage, - Ist soetwas überhaupt möglich? Greift da ein ganz normaler Pachtvertrag in dem alles geregelt ist? Quasi, ist es rechtens sein Eigen aufzuteilen und daraus machen zu lassen was man möchte, in dem fall dem Pächter freie hand zu lassen? Er sagte mir, das es erlaubt wäre eine 4m² Hütte zu errichten, ganz schön klein. Kann es so sein das es für das Land so eine geringe Genehmigung gibt, oder regelt das dennoch das Bauamt in Rheinland Pfalz. In Gartenkolonien gibt es schließlich auch genehmigungsfreie Hütten, Lauben oder ähnliches, welche die größe von 4m² überschreitet. Weiter gehts, es ist ein Grundstück das nicht umzäunt und schwer verwildert ist. Um den Zaun zu ziehen müsste ich nach dem reine machen wahrscheinlich auch Äste der Kirschbäume kürzen, ist das ohne Genehmigung möglich? Ich fälle ja schließlich nichts. Im ganzen sind es übrigens 150m² die der Garten haben wird.

Wenn ich es alles so lese macht mir der Boden leichte Sorgen, Bodenschätzung: Insgesamt 451m² Ackerland (A), Boden Stark lehmiger Sand (SL), Zustandsstufe (3), Entstehungsart Diluvium (D), Bodenzahl 53, Ackerzahl 55, Ertragsmesszahl 248.

Bekomme ich den Boden wieder so aufbereitet, beispielsweise mit Muttererde um im Endergebnis ein Freizeitgrundstück zu haben, dem es an nichts fehlt?

Fragen über fragen, ich habe Motivation und bin voller Tatendrang, was mir fehlt sind die richtigen Antworten, ich hoffe ihr könnt mit helfen!

Garten, Ackerland, Bauamt, Schrebergarten, aufbereiten
Kleingarten Heckenhöhe Altbestand?

Hallo, Wir besitzen einen Kleingarten in der Innenstadt einer Großstadt in NRW. Bisher war der Verein sehr tolerant, doch seit einiger Zeit werden meiner Ansicht nach unnötige und absolut spießige Vorschriften duchgesetzt, die wahrscheinlich noch aus dem 50ern stammen. Nun zu meiner Frage: Eine "Person", die zwar keine offizielle Funktion im Verein inne hat, aber sich freiwillig für Gartenbesichtigungen meldet hat mir vorletztes Jahr auferlegt meine Hecken zu stutzen. Zum Weg hin und zum Nachbarn hin. Der Nachbar fand die Idee gelinde gesagt auch nicht gut. Nun haben wir uns zunächst an die Auflage gehalten. Just letztes Jahr nach der Heckensutzung gab es bei uns den ersten Einbruch seit wir den Garten haben (14 Jahre!), dieses Jahr ebenfalls und heute haben wir bemerkt dass wir wohl einen "Gast" haben der in dem Garten übernachtet und welcher über die nun niedrigere Hecke kein Problem hat in den Garten einzusteigen. Ein anderer Einbrecher kam über die nun gestuzte Hecke zum Nachbarn hin. Da der Verein mitten in der Innenstadt liegt wird das nun wohl ein größeres Problem, in den letzten 2 Monaten gab es in dem Verein über 60 Einbrüche auch oft mit Anzeichen das dort übernachtet wurde. Nun erinnere ich mich, dass mir mal gesagt wurde meine Hecke sei "Altebestand" und dort gelten Sonderregeln was die Höhe angeht. Zum Weg und zum Nachbarn. Kann mir jemand weiterhelfen? Gibt es sonst eventuell Sonderregeln für Kleingärten in Innenstadtlage?

Was bringt denn diese Spießigkeit um es ordentlich aussehen zu lassen wenn dadurch jede Nacht der Garten verwüstet werden kann?:(

Hecken, Kleingarten, Schrebergarten, Nordrhein-Westfalen, Kleingartengesetz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schrebergarten