Hallo!
Wir haben heute einen Anruf auf dem Anrufbeantworter von der Gemeinde gehabt. Wir sollen unsere ca 40-45 (!) Jahre alte Walnussbäume auf dem von uns gepachteten Grundstück in einer kleingartenanlage entfernen. Unser grundstück ist dort eindeutig das Größte und die Bäume hängen nur an einer Seite über den Zaun.
Der Garten ist nun schon seit 1960 in der Familie. Außerdem wurden die Bäume nicht von uns gepflanzt sondern vermutlich von Eichhörnchen. Noch nie(!) (also seit mind. 40 Jahren) hat sich darüber jemand beschwert und nun sollen sie auf einmal weg.
Kann es sein, dass solche Ansprüche auf Entfernung verjähren?
Uns ist nicht bekannt, dass ein schriftlicher Pachtvertrag besteht, da dieser ja 1960 schon abgeschlossen worden(vermutlich mündlich).
Darf man überhaupt gesunde Bäume nach so langer Zeit einfach umsäbeln? (Naturschutz technisch)
Zur weiteren info, es gibt keinen Gartenverband, das geht glaube ich nur von der Gemeinde aus.
MfG