Hallo,
ich bin seit einigen Tagen in diesem Forum und habe einige Beiträge gelesen. Gerade eben habe ich mich über Produktpiraterie, Markenrechte usw. eingelesen.
Ich möchte nichts im Ausland bestellen, allerdings frage ich mich, wieso man gefälschte Artikel aus dem Urlaub mitbringen darf wohingegen man keine aus dem Ausland bestellen kann. Wieso wird da ein Unterschied gemacht? Ich führe es doch in beiden Fällen ein.
Und wie sieht es aus, wenn jemand die Artikel in Deutschland bewusst verkauft? Bekommt alleine der Verkäufer eine Strafe oder auch der Käufer, der bewusst eine Fälschung kauft? In diesem Fall führt man es ja nicht ein.
Habe auf Kleinanzeigen mal ein Trikot gekauft, welches sich als Fälschung herausstellte. Da die Verkäuferin mir dies nicht sagte, habe ich sie angezeigt. Aber hätte ich mich im Falle eines bewussten Kaufs strafbar gemacht? Innerhalb Deutschlands?
Liebe Grüße