Schulrecht Bayern Absenzen?

Guten Tag,bei uns an der FOS/BOS in Bayern muss ein Attest am ersten Tag der Krankheit ausgestellt sein damit es gültig ist. Rückwirkend krankschreiben zählt nicht. Das heißt wenn ich erst am zweiten Tag der Krankheit bei einem Arzt einen Termin bekomme und er mich für den Tag davor auch krankschreibt, wird der vorherige Tag nicht anerkannt. Die Schule beruft sich auf den §35 Absatz 3 FOBOSO.Den Paragraphen findet ihr unten im Text, dabei geht es mir besonders um den letzten Satz.Wie ist dieser zu verstehen ? Ich würde da persönlich herauslesen das ich auch am zweiten Tag während der Erkrankung zum Arzt gehen kann da das ja noch innerhalb der Zeit meiner Erkrankung stattfindet. Ich habe übrigens eine Attestpflicht. Diese bekommt man wenn man 2 mal im gesamten Schuljahr für maximal 2 Tage krank war. Ab dem dritten mal Krank besteht dann eine Attestpflicht. Vielleicht kennt sich hier jemand mit den Paragraphen und dem Schulrecht aus würde mich interessieren ob das so wirklich sein kann.Auch doof ist, wenn man in die Notfallklinik 20km fahren muss, da der Hausarzt überfüllt ist oder zu hat.Freue mich auf eure Antworten. (3) 1Bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2Am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises, bei einer Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder bei Zweifeln an der Erkrankung kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 3Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. 4Ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die die Ärztin oder der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.

Schulrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.