Darf ein Lehrer mich zum Verrat zwingen?

Hallo Zusammen, folgendes Problem habe ich seit heute :

Ein Mitschüler hat mit einem Computer aus dem Computerraum ein bisschen Mist gebaut ( anstößige Bilder gedruckt über den Drucker des EDV Raumes ) an sich kann mir das ja egal sein aber dieser Computer war vermutlich noch auf meinen Schul Benutzerkonto angemeldet, ich habe aber den Computer Relativ frühzeitig gewechselt ( ca 15min nach Unterrichtsbeginn ) das sollte der Lehrer auch mitbekommen haben leider habe ich halt vergessen mich abzumelden. Das Problem ist nun das der Lehrer nach dem Unterricht nachgeschaut hat mittels Software wer der Täter war ... vermutlich wird er auf meinen Namen stoßen was nun ?

Kann der Lehrer mich zwingen meinen Mitschüler ( sind gut befreundet ) zu verpetzen ?

Kann der Lehrer sagen das ich dafür bestraft werde wenn ich nicht den Täter verrate ?

Kann der Lehrer die ganze Klasse nun bestrafen oder ist das nicht erlaubt, Stichwort Kollektiv Strafe ?

Kann der Lehrer mich sozusagen erpressen ? Damit meine ich mich vor die Wahl zustellen zu petzen oder die Strafe zu bekommen.

Ich habe natürlich Zeugen die für mich aussagen würden aber den Täter würde auch niemand verpetzen, ist ja auch verständlich. Des Weiteren habe ich in der Schulordnung nachgeschaut ob da irgendwas mit Ehrlichkeit steht wurde aber nicht fündig. Falls es noch hilft, ich gehe auf ein Hessisches Gymnasium und bin 18 Jahre alt.

Ich bitte nur um wirklich hilfreiche Kommentare ( keine Moralapostel, keine unnötigen Belehrungen etc. ) , Kommentare die auf Juristischen Gesetze etc basieren wären natürlich ideal. Ich will so gut wie es nur geht auf das schlimmste Szenario vorbereitet sein.

Danke im Voraus

Schule, Recht, Rechte, Gesetz, Schüler, Gesellschaft, Hessen, Jura, Lehrer
Winterdienst Pflicht für Mieter?

Hallo,

mein Vermieter meinte gerade zu mir das es eine Frechheit ist das ich keinen Winterdienst gemacht habe und möchte mir dies in Zukunft aufbrummen bzw mir Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegen... er meinte auch ich müsste den ganzen Hof Schippen welcher ausschließlich von seiner ansässigen Firma genutzt wird, ich laufe Lediglich an diesen Hof vorbei .

zur Faktenlage:

hab ich folgendes gefunden

https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/

-> Winter­dienst muss im Miet­vertrag geregelt sein

Um Mieter wirk­sam in die Pflicht zu nehmen, reicht ein Aushang im Hausflur nicht aus. Auch ein Gewohn­heits­recht, wonach Erdgeschoss­mieter stets räumen und streuen müssen, gibt es nicht (Ober­landes­gericht Frank­furt, Az. 16 U 123/87). „Mieter sind nur zum Räum- und Streu­dienst verpflichtet, wenn sich das aus ihrem Miet­vertrag ergibt. Im Miet­vertrag müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden“, bestätigt Ropertz. Heißt konkret: Im Miet­vertrag muss beispiels­weise stehen, dass die Mieter in einem Haus abwechselnd streuen müssen. Was dann „abwechselnd“ bedeutet, kann sich wiederum aus der Haus­ordnung ergeben. Wenn eine ausdrück­liche Regelung fehlt, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwort­lich.

Tipp: Der Eigentümer kann in diesem Fall entweder selbst schippen oder seinen Hausmeister beziehungs­weise einen professionellen Räum­dienst beauftragen. Die Kosten dafür muss er nicht allein tragen. Er darf sie über die Betriebs­kosten­abrechnung auf die Mieter umlegen.

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bei mir im Mietvertrag Steht zum Winterdienst rein Garnichts... ganz im gegenteil

->

Der Vermieter verpflichtet sich zur Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftlichen Flächen...

darunter waren ein Paar Zeilen welche wir gestrichen hatten (mit Unterschicht) bei Vertragsunterzeichnung welche besagten das die Wegereinigung und Streupflicht an Dritte Übertragern werden kann und die Kosten umgelegt werden können.

dadurch das der Bereich gestrichen wurde frage ich mich ob nun trotzdem umlegen kann oder nicht wenn er dritte beauftragt da es ja extra gestrichen wurde...

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Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag
Vertragsstrafe bei "Diebstahl"? Rewe? Konsequenzen?

Guten Tag liebe Community,

mir ist heute was Dummes passiert. Bei einem normalen Einkauf entdeckte ich ein Haarpflegeprodukt welches mein Interesse erweckte. Ich öffnete die Dose und roch daran um zu schauen ob mir dieses Produkt zusagt. Dummerweise popelte ich im Produkt herum und stellte es wieder ins Regal. Nachdem ich an der Kasse meinen Einkauf beendete, sprach mich der Ladendedektiv an (mit dem gepopelten Produkt in der Hand) und forderte mich auf dieses Produkt zu zahlen. Er wollte zunächst meine Personalien feststellen, ich konnte allerdings meine Wohnadresse nicht ausweisen, hatte nur einen Reisepass dabei und mein Jobticket. Der Herr sagte er rufe nun die Polizei, es drohe eine Anzeige wegen Diebstahls. Es tauchte ein Rewe-Mitarbeiter auf der mir sagte ich könne auch "die 100€" zahlen und die Sache habe sich dann erledigt. Ich gab ihm die Summe sofort Bar in die Hand, der Rewe-Mitarbeiter verschwand kurz mit meinem Reisepass und gab mir dann eine Quittung auf der steht "Vertragsstrafe bei Diebstahl, Adresse nicht angege". Die beiden Herren verabschiedeten sich von mir, sprachen ein Hausverbot aus und gaben mir das Haarpflegeprodukt. Ich weiss nicht ob weitere Konsequenzen drohen, habe keine Ahnung wie mir geschieht. Sehe mein unangebrachtes Verhalten auch ein und habe keine Ahnung von sowas da ich nie auffällig war. Habe Angst dass mir weitere Geldstrafen wenn nicht schlimmeres droht, bin nur ein einfacher Kunststudent und Sammler, der vom Rechtlichen keine Ahnung hat. Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich

Recht, Rechte, Diebstahl, Rewe, vertragsstrafe
Schulverweis wegen Toilettengang gerechtfertigt?

Hallo liebe Leute! IIch hab ein großes Problem mit meinem Sohn. Er ist gestern in der Schule gewesen und musste dringend auf die Toilette. Der klassenlehrer hat es ihm jedoch verboten mit der Begründung er hätte in der Pause gehen können. Mein Sohn bestand aber drauf weil er wirklich dringend musste. Als der Lehrer es ihm zum zweiten mal untersagt hätte hat mein Sohn die Anordnung ignoriert und ist einfach aus dem Klassenzimmer zur Toilette gegangen ohne was zu sagen. Als er wieder kam wollte der Lehrer ihn wegen Verweigerung der Anordnung für den Rest der Stunde aus der Klasse in den Flur schicken. Mein Sohn weigerte sich die Klasse zu verlassen und sagte er habe nichts falsch gemacht denn man dürfe niemanden ToilettenGänge untersagen. Der klassenlehrer wollte ihn danach wegen Verletzung der Autorität von Lehrern für den Rest des Tages vom Unterricht suspendieren. Als mein Sohn immer noch sich weigerte den Raum zu verlassen hat der Lehrer den Schulleiter geholt und der hat ihm einen Schulverweis erteilt. Als auch das meinen Sohn nicht interessierte hat der Schulleiter die Polizei angerufen und die haben ihn dann in Gewahrsam genommen wo ich ihn dann abholen musste. Ich weiß ehrlich gesagt nicht weiter. So habe ich meinen Sohn noch nie erlebt er ist normalerweise immer ein guter Schüler und hat auch gute Noten. Das mein Sohn wegen einen Toilettengang jetzt von der Schule fliegt kann ich einfach nicht glauben. Haben die Lehrer und der Schulleiter über die Stränge geschlagen oder war das gerechtfertigt? Und hätte mein Sohn irgendwas anderes tun können um die Sache anders zu regeln? Ich habe richtige Angst dass wegen so etwas belanglosem jetzt die gesamte Zukunft verbaut wird! Mein Mann sagt dass mein Sohn völlig richtig gehandelt hat da Toilettengänge ein grundbedürfnis des Menschen sein wie Essen und Trinken und dass ein Verbot auf Toilette gehen zu können ein Verstoß gegen die Menschenrechte sei. Mein Mann will sogar einen Rechtsanwalt einschalten und die gesamte Schule verklagen! Anderer seits sehe ich dass die Lehrer AutoritätsPersonen sind die sehr wohl was zu sagen haben aber ob das so einfach ist weiß ich nicht. Mein Mann und ich haben uns darüber schon mehrfach gestritten und ich halts nicht mehr aus. Bitte helft mir!

Schule, Familie, Recht, Rechte, Kinder und Erziehung, schu, Schulverweis, Toilettengang

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