Darf ich als Mieter einen Briefkasten anbingen?

Hallo Community,

folgende Sachlage:

Wir wohnen im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses und sind dort vor 2 Wochen frisch eingezogen. Im 1. Stock wohnt ein weiteres Paar. Zur Briefzustellung dient zur Zeit nur ein Briefschlitz in der Hauseingangstür. Ich möchte aber, dass unsere Post seperat zugestellt wird, sprich: Die Mitbewohner sollen 1) Nicht sehen welche Art von Post uns zugestellt wird (ist u.A. der Neffe des Vermieters und der soll nicht bei einer Rechnung gleich grundlos die Pünktlichkeit der nächsten Miete in Frage stellen) und 2) will ich nicht das Post wegkommt, ist nämlich schon geschehen, dass der Mitbwohner aus dem 1 Stock die Post mitgenommen hat und versehentlich eine Nachricht zur Paketzustellung (für uns) mit der Info dass das Paket beim Nachbarn ist, mit drunter gerutscht ist, und ich war natürlich tagelang auf der Suche nach dem Paket. Auch wenn es keine Absicht war, das soll eben unterbunden werden.

Leider habe ich keine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema im Netz gefunden. Darf ich nun auf eigene Kosten einen Briefkasten nur für uns anbringen? Habe natürlich versucht den Vermieter darauf anzusprechen, habe aber leider nur dessen Frau erreicht, welche gänzlich abgeneigt ist, da sie nicht will dass Löcher in die Fassade gebohrt werden. Ich glaube allerdings, dass Sie einfach den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist und mich so abwimmeln wollte. Mit unserem Vermieter kann man denke ich über so etwas sprechen, aber natürlich möchte ich nicht nochmal anrufen und Gefahr laufen wieder mit der Frau sprechen zu müssen und auch nicht warten bis er mir irgenwann mal über den Weg läuft.

Vielen Dank für eure Tips und Auskünfte

Mietrecht, Post, Mietvertrag, Briefkasten

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