Mahnung vom Finanzamt - aber keinen Steuerbescheid bekommen?

Guten Tag,

hier eine Frage an alle Steuerexperten.

Ich habe eine Mahnung vom Finanzamt erhalten.

Dort wird gebeten, die Einkommensteuer und Kirchensteuer zu entrichten, plus dem Säumniszuschlag.

Nun gibt es da zwei Probleme:

  1. ich habe gar keinen Steuerbescheid bekommen, auf dem die zu entrichtende Steuer ersichtlich gewesen wäre. Daher konnte ich gar nicht rechtzeitig zahlen.
  2. Die Steuer die ich zu zahlen habe, erscheint mir viel zu hoch. In den letzten Jahren ist es viel weniger gewesen bzw ich habe noch was raus bekommen. Da ich ja aber nun keinen Steuerbescheid bekommen habe, kann ich noch nicht mal Einspruch gegen diesen einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt laut Google 4 Wochen, der Steuerbescheid ist laut Mahnung am 23.05. fällig gewesen.

Daher nun meine Fragen: was kann ich nun tun? Ich möchte gerne gegen den - nicht vorhandenen - Steuerbescheid Einspruch einlegen.

In der Vergangenheit (ich bin Ende letzten Jahres umgezogen ) sind immer wieder Briefe nicht angekommen, die angeblich laut Absender hätten ankommen müssen, bzw teilweise mit erheblicher Verspätung oder noch an der alten Adresse (trotz Nachsendeauftrags).

Das Finanzamt hat die neue Adresse aber bereits gehabt, aber wie kann ich nachweisen, dass ich den Steuerbescheid gar nicht bekomnen habe?

Dass ich die Steuer nun erstmal zahlen muss, ist klar, ich bekomme dann ja das evtl falsch berechnete zurück, oder?

Steuern, Recht, Post, Finanzamt, Jura, Steuerbescheid
Ebay Käufer behauptet er hätte Päckchen nicht erhalten?

Ich habe einen Gegenstand bei Ebay verkauft, habe ihn dann paar Tage später abgeschickt und 8 Tage danach meint jetzt der Käufer er hätte es nie erhalten. Ich habe es als Päckchen angeboten, also gibt es auch keine Sendungsverfolgung. Ich habe jedoch die Quittung.

Ich bin mir sehr sicher, dass mich der Käufer betrügen will, da er sich absolut untypisch verhält. Er hat nicht nachgefragt, ob es schon verschickt wurde oder sonst etwas sondern hat direkt einen Fall eröffnet bei Ebay und meint dass es regelmäßig vorkommt, dass die Post mal was verliert (im Ebayfall als Notiz). Und er meinte er will das Geld innerhalb der nächsten 3 Werktage zurückhaben. Er zieht es nicht mal in Erwägung, dass ich das Päckchen nicht verschickt habe oder die Adresse falsch notiert habe ( vermutlich, weil er das Päckchen schon erhalten hat), sondern vermutet schon direkt, dass die Post schuld ist, weil das für mich natürlich nicht nachweisbar ist.

Was ist denn jetzt die beste Vorgehensweise ?? Bin ich jetzt verpflichtet ihm dass Geld innerhalb 3 Tage zurückzuzahlen (Paypal) oder darf ich dass alles in die Länge ziehen um erst einmal einen Nachforschungsauftrag zu erstellen und abzuwarten. Ich mein zwar, dass das Päckchen ganz normal am Freitag eingetroffen wäre, aber sollte es nicht so sein, könnte es ja immer noch sein dass es später eintrifft. Ich will ja schließlich nicht Geld und Gegenstand verlieren.

Betrug, Rechtsanwalt, Recht, eBay, Post, Jura, Päckchen, PayPal, Sendungsverfolgung

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