Drohen Externen bei der Anwendung eines Epipens rechtliche Konsequenzen?

Hallo, wurde kürzlich auf Bienengift allergisch getestet und habe nun ein Notfallset bekommen. Dazu gehört auch ein Adrenalin-Pen. Jedenfalls habe ich vom Arzt für die Schule einen Notfallplan bekommen. Dort ist das Vorgehen bei einer anaphylaktischen Reaktion usw. geschildert, allerdings steht da nix zur Rechtslage. So würde sicherlich die Sekretärin, vor der ich (im wahrscheinlich günstigsten Falle) nach einem Stich zusammenbreche, den Pen meiner Meinung nach nicht anwenden. Auf dem Blatt steht genau, wo das Notfallset in der Schultasche zu finden ist, viele Erwachsene, die ich mal Interessehalber gefragt habe, sagten mir, dass sie aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen diesen Pen NICHT anwenden würden. Deshalb würde ich gerne irgendetwas auf das Blatt schreiben, dass dem Anwender einen Garant gibt, keine rechtlichen Folgen fürchten zu müssen. Mal ganz abgesehen davon, dass im Falle des Falles niemand auf die Idee kommen wird, in meine Akte zu sehen.... Eventuell sollte ich noch eine Kopie in unser Absentenheft legen, dass auch die Klassenkameraden bescheid wissen. Jetzt aber, was kann ich schreiben? "..... Des weiteren drohen dem Anwender des Adrenalin-Pens keine rechtlichen Folgen, da das Benutzen, sofern Ich das nicht mehr selbstständig übernehmen kann, AUSDRÜCKLICH erwünscht und hat signifikante, positive Auswirkungen auf die allergische Reaktion. So etwas ungefähr? Beste Grüße und vielen Dank, Adrian13J:)

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