Hallo Community,
Ein Freund von mir wohnt seit knapp einem Jahr in einer geschlossenen Soziotherapeutischen Einrichtung mit richterlichen Beschluss DURCH DEN Betreuer.
Davor war er bereits Vier volle Monate untergebracht auf geschlossener Station in einer Psychiatrie, auch durch den Betreuer. So lautet der Beschluss.
Er wurde sozusagen Zwangseingewiesen damals durch die Polizei, was meiner Ansicht auch nach nicht gerechtfertigt war.
Nun soll, wenn alles weiterhin gut läuft, der Umzug in offenen Bereich endlich stattfinden im Heim.
Kann der Betroffene/Betreute Entschädigung für die Unterbringung fordern? Es liegt bereits eine Beschwerde gegen Unterbringungsbeschluss beim Bundesgerichtshof vor, welche dort durch einen Anwalt vertreten wurde, welche aber zurückgewiesen wurde.