Auf der Straße dumm angemacht werden? WIe würdet ihr reagieren?

Es ist so das es schon vieeeel besser geworden ist, da ich jetzt ne ordentliche Portion Selbstbewusstsein hab, aber es gibt immer noch Idi***, die einfach absichtlich mit dem puren Ziel mich zu kränken versuchen mich runterzuziehen.

Mal hier ein "schwuch** - oder leichtes grinsen mit schw** murmeln" - oder aber einfach abwertendes lästern, das ich als Mann ziemlich klein wirke.... und ja ich wirke nur so weil ich eher zierlich gebaut bin. Ich bin tatsächlich 170 und klar, ist jetzt nicht sooo groß, aber im Rahmen der "Normalität" würde ich sagen.

Tja und dann gibt es noch die ganz harten, die dann einfach keine Rücksicht nehmen und mich mal eben anrempeln mit der Schulter oder mich angucken und extra mit ner angetauten Wut die Straßenseite zu mir in meine Richtung wechseln. Die meisten merken dann schon das es mich null interessiert und ich keine Angst hab. Dann lässt dieses Wut und Aggressionsverhalten auch nach.

Naja und wer jetzt denkt, ich muss ausssehen wie ein Kanarienvogel... nein, nicht wirklich. ich bin einfach kleiner als der Rest, eher zierlich aber nicht dünn / dürr, oft wird mir gesagt ich hätte eine gute Figur. Nur fremde stempeln das immer als UNMÄNNLICH ab. Ka warum^^ achja und auf Styling und Gepflegtheit leg ich mehr als großen Wert drauf. Ich putz mich jeden Tag raus, weil es mir gefällt und weil ich mich dabei wohl fühle. Ich trage keinen Lipgloss (nur Pflegefettstift), benutze ab und an Puder für meine schnell fettende Haut und ja, ansonsten achte ich darauf, das ich rasiert bin usw.... Pickel hab ich keine.

Und eine Frage noch nebenbei zum Schluss (solltest ihr es bis hierhin geschafft haben zu lesen): wieso wird Andersartigkeit immer mit Asozial gleichgesetzt? Ich mein ich pfleg mich, rieche gut, kleide mich anständig.... ka was daran asozial ist. Nur weil ich anders wirke als die Norm? Wieso? Wisst ihr es? Lg Undisclosed

Aussehen, Beleidigung, Gesellschaft, Norm, pöbeln, Andersartigkeit
Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

Auto, Polizei, Deutschland, Bußgeld, Gesetz, Marke, Modell, Norm, Rechtslage, Strafe, Straßenverkehr, Dashcam, DSGVO

Meistgelesene Beiträge zum Thema Norm