Meinung des Tages: Sollten Autofahrer Ü-70 zu regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen?

Die EU-Kommission plant, Personen ab 70 in Zukunft regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin überprüfen zu lassen. ADAC und Verkehrsminister Wissing allerdings sehen hierfür keine Notwendigkeit...

 

Die aktuelle Lage:

Im vergangenen Jahr starben in EU-Ländern insgesamt 20.600 Menschen im Straßenverkehr. Die Europäische Union möchte auf diese immens hohe Zahl reagieren und plant, die Verkehrssicherheit mithilfe einer Führerscheinreform drastisch zu verbessern. Dadurch, dass der Alltag der Autofahrer - insbesondere in den Städten - durch Staus, Umleitungen, Baustellen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer immer anspruchsvoller wird, blickt die EU-Kommission dabei auch auf ältere Autofahrer.

 

Die Pläne der EU-Kommission:

In Deutschland gibt es bei der Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum; wer den Führerschein einmal bestanden hat, ist ein Leben lang fahrberechtigt. Nur in begründeten Fällen können Überprüfungen der Fahrtauglichkeit angeordnet werden. Das Alter alleine hingegen ist bislang kein ausschlaggebender Grund. Was in einigen EU-Ländern bereits Praxis ist, könnte in Zukunft auch in Deutschland sowie den verbleibenden EU-Ländern gelten: Nach einem Entwurf der Richtlinien sollen die Mitgliedstaaten Führerscheine von Menschen über 70 auf maximal fünf Jahre befristen. Die Begrenzung von fünf Jahren könnte u.a. dazu dienen, regelmäßige Verkehrstauglichkeitsprüfungen in Form einer Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit oder ärztliche Untersuchungen verpflichtend zu machen. Die Pläne der EU-Kommission stoßen hierzulande allerdings weitgehend auf Ablehnung...

 

Gegenwind von ADAC sowie dem Verkehrsminister

Obgleich es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen kann, ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht signifikant höher. Da sich vor allem ältere Verkehrsteilnehmer häufig durch einen situationsangepassten und vorausschauenden Fahrstil auszeichnen, hinterfragt der ADAC die Verhältnismäßigkeit pauschaler altersbezogener Eignungsverfahren. Ähnlich sieht es auch Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP: Dieser stellt sich nicht nur vehement gegen mögliche Gesundheitschecks, sondern verweist zudem auf den Verlust von Selbstständigkeit, da ältere Menschen vor allem in ländlichen Regionen auf das Auto angewiesen sind, um Arztbesuche oder Einkäufe tätigen zu können. 

Wissing zufolge sei es unrealistisch, ältere Menschen zur möglichen Eignung eine Distanz von mehreren hundert Kilometern fahren zu lassen, wenn diese weitgehend nur kurze Strecken mit dem Auto zurücklegen. Der Verkehrsminister appelliert viel mehr an das familiäre Umfeld, um ältere Menschen hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit einzuschätzen und für etwaige Tests / Untersuchungen zu sensibilisieren.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von den möglichen Plänen der EU-Kommission? Sollte Menschen ab 70 pauschal regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit geprüft werden? Was spricht dafür, was dagegen? Welche anderen Maßnahmen schlagt ihr vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-wissing-100.html

https://www.adac.de/news/rentner-fahrtauglichkeit-fuehrerschein/

https://www.spiegel.de/politik/europaeische-union-verkehrsminister-wissing-lehnt-zwangsuntersuchungen-ab-a-f34284bb-61ef-4900-9533-bc944d575236

Ältere Menschen sollten häufiger geprüft werden, da... 67%
Ältere Fahrer sollten nicht häufiger als geprüft werden, weil... 19%
Andere Meinung und zwar... 14%
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Meinung des Tages: Thema Klimakrise - was haltet ihr vom Vorschlag eines CO2-Budgets?

Die Klimakrise - ein Thema, das präsenter kaum sein könnte. Nicht nur Demos, die darauf hinweisen wollen, wie die Erderwärmung voranschreitet, auch in der Politik gibt es nicht viele Themen, die so stark diskutiert werden.

Die Folgen der Klimakrise

Um 1,2 Grad Celsius ist die Temperatur seit dem vorindustriellen Zeitalter gestiegen. Es kommt vermehrt zu Stürmen, Bränden und Dürren.
Beispielsweise Treibhausgase heizen den Planeten auf. Diese Gase werden freigesetzt durch das Verbrennen fossiler Stoffe - seit Jahren steigt die Zahl der Treibhausgasemissionen kontinuierlich an, obwohl bereits seit Jahrzehnten von unterschiedlichen Seiten appelliert wird, diese zu senken.

Das Pariser Abkommen von 2015 wurde abgeschlossen von den Staaten der Welt. Festgelegt wurde dabei, dass die Erderwärmung beschränkt werden soll - auf höchsten zwei, besser noch 1,5 Grad Celsius. Spätestens im Jahr 2025 müssen dafür nach dem Weltklimarat IPCC die CO2-Emissionen sinken, zu Beginn der 2050er-Jahre müsste die Weltbevölkerung dann allerdings CO2-neutral leben, um dieses Ziel erreichen zu können. Laut IPCC sind dringend Maßnahmen in jedem Bereich unseres Alltags notwendig.

2022 sanken die Treibhausgasemissionen in Deutschland. Allerdings wurden zum dritten Mal in Folge die Zielwerte bei den wichtigen Sektoren Gebäude und Verkehr verfehlt.

Klimaforscher schlägt CO2-Budget vor

Schon zu Beginn des Jahres gab es großes Aufsehen wegen des Vorschlages eines Klimaforschers, Hans Joachim Schellnhuber. Seine Überlegung zum CO2-Budget basiert auf einem fundamentalen Gerechtigkeitsprinzip.
Aus rechnerischer Perspektive würden jedem Menschen bis zur Mitte des Jahrhunderts drei Tonnen CO2 jährlich zur Verfügung stehen. Zum Vergleich: In Deutschland verbraucht durchschnittlich jeder Einzelne etwa zehn Tonnen CO2/Jahr. Auffällig in diesen Statistiken: Nach den Pariser Daten "World Inequality Lab" verursachen einige Millionäre in Deutschland jährlich mehr als 100 Tonnen CO2/Person.
Deshalb forderte Schnellhuber eine individuelle CO2-Grenze. Ermöglicht werden sollte aber auch der Handel mit CO2-Rechten. Er schlägt vor, dass jeder Mensch drei Tonnen CO2 pro Jahr zu Verfügung bekommt, bei Mehrbedarf müssten Rechte dazu erworben werden von denjenigen, die weniger benötigen.

Habeck lehnt Vorschlag ab

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck vom Bündnis 90/Die Grünen, spricht sich gegen eine solche Obergrenze für jeden Einzelnen aus. Er möchte den Fokus weiterhin auf Maßnahmen legen, die bereits eingeleitet wurden. Dazu gehören etwa der Ausbau erneuerbarer Energien oder Gebäudesanierungen. Außerdem möchte er, dass klimaschädliche Produkte teurer oder gar verboten werden.

Expertenrat für Klimafragen hält aktuelle Maßnahmen für unzureichend

Die Bundesregierung hat einen Expertenrat für Klimafragen eingesetzt. Diese kritisieren, dass die aktuellen Maßnahmen nicht ausreichen, um entsprechende Ziele zu erreichen. Der Ausstoß von Treibhausgasen sinke war, aber viel zu langsam. Zur Folge hat das laut dem Rat, dass Ziele für das Jahr 2030 signifikant verfehlt werden würden. Sie fordern deshalb eine extrem strikte Begrenzung von zulässigen Emissionsmengen. Der Bevölkerung müsse klargemacht werden, dass die Stabilisierung des Klimas etwas ist, wozu jeder Einzelne beitragen müsse.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von der Idee eines CO2-Budgets? Haltet ihr die aktuellen Maßnahmen ebenso für unzureichend? Achtet ihr im Alltag darauf, möglichst CO2-sparend zu leben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Das-Klima-und-die-Reichen-Begrenztes-CO2-Budget-fuer-jeden,klimareiche112.html
https://www.br.de/nachrichten/wissen/ein-festes-co2-budget-pro-kopf-wie-ginge-das,TTO03yy
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/co2-budget-habeck-101.html
https://www.zeit.de/thema/klimawandel

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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Seid ihr mal über eine rote Ampel gefahren bzw. gelaufen?

Hallo,

Seid ihr mal über eine rote Ampel gefahren bzw. gelaufen? Oder beides? Egal, ob mit Auto, Motorrad oder Fahrrad.

Falls ja, war das absichtlich oder unabsichtlich? Was ist dann passiert? Wurdet ihr geblitzt oder habt Ärger bekommen? Gab es einen Unfall?

Ich hab meinen Führerschein erst seit einem Jahr, also ich hab ihn erst relativ spät gemacht. Ich bin seitdem auch nur selten gefahren. Über eine rote Ampel bin ich somit noch nie gefahren. Mit dem Fahrrad früher kann ich mich grad nicht erinnern, aber vielleicht schon.

Gelaufen bin ich aber oft über eine rote Ampel. Vor allem wenn alles frei ist, aber auch sonst häufiger. Ich bin ein sehr ungeduldiger Mensch oder hatte es meistens eilig. Wirklich knappe bzw. gefährliche Situationen hatte ich glaube ich noch nicht. Wobei schon manchmal Autos um die Kurve kamen usw.

Ich würde sagen, dass ich abgesehen von Ampeln gefährlichere Situationen hatte: Ich musste mal ohne Brille über eine Landstraße laufen. Ich sehe wirklich sehr schlecht. Ich konnte die Entfernung des Autos schlecht bis gar nicht einschätzen. Ansonsten stand ich auch mal mitten auf der Straße, weil plötzlich ein Auto so schnell kam und ich es nicht mehr rüber geschafft hab. Es sind also 2 Autos vorne und hinten an mir vorbei gefahren. In beiden Fällen hatten die auch gehupt.

LG!

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