Bzgl. Autofinanzierung: Muss Bürge im gleichen Haushalt leben?

Hallo zusammen,

ich schildere kurz meine Situation: Ich bin Auszubildender im 3. Lehrjahr, mit einer festen Übernahme nach meiner Ausbildung. Ich war vor ein paar Tagen beim Mercedes-Händler, da ich mir ein neues Auto zulegen will. Das Auto sollte 30.500€ kosten. Mein Plan war es zu finanzieren. Kein Problem mit Bürgen (mein Vater) dachte ich. Die Mercedes-Bank checkte also meine finanzielle Situation (Ich wohne bereits alleine, mit meiner Freundin, bin 20 Jahre alt und zahle keine Miete etc. weil das Haus meinem Opa gehört.) Wie ich bereits dachte, wollte die Bank einen Bürgen->Da kommt also mein Vater ins Spiel, er hat sich als Bürge eintragen lassen. Der Kaufvertrag wurde unterschrieben etc. 2 Tage später rufte mich der zuständige Verkäufer des Autos an und meinte, dass es gesetzlich so geregelt ist, dass ich mit meinem Bürgen in einem Haushalt leben muss, damit das mit der Finanzierung mit Bürgen als Azubi funktioniert. Er habe erst vor wenigen Wochen ein Auto an eine Azubine verkauft (bzw. finanzieren lassen). Allerdings nur, weil ihr Vater als Bürge eingetragen war und sie zusammengelebt haben.

Nun meine Frage(n): Kann mir das jemand bestätigen, dass es dieses Gesetz gibt? Gibt es das vielleicht nur auf die Mercedes-Bank zugeschnitten? Kann mir jemand einen Link zu diesem Gesetz (falls vorhanden) zukommen lassen? Und was macht das für einen Sinn, dass ich mit meinem Bürgen in einem Haushalt leben muss? Wenn der Bürge unterschreibt ist er doch rechtlich dazu verpflichtet zu zahlen, egal ob wir zusammenwohnen, oder nicht?

Grüße Danke im Voraus.

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