Fogendes: Ich bin Künstler. Für meine künstlerische Tätigkeit habe ich im letzten Jahr ein kleines Stipendium von 1000€ erhalten. Ich weiss bereits, dass dieses steuerfrei ist. Da ich normalerweise die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehme, also meine Einnahmen unterhalb des Umsatzsteuerfreibetrags liegen, frage ich mich nun allerdings, ob ich diesen Betrag auf der Steuererklärung zu meinen steuerpflichtigen Einnahmen hinzuzählen muss oder nicht. Ich habe als Beispiel online gelesen, dass zB. ein Arzt, der ja keine Umsatzsteuer zahlen muss, trotz 150.000€ Einkommen eine Nebentätigkeit als Kleinunternehmer haben kann. Daraus folgere ich zunächst, dass steuerfreies Einkommen nicht auf den für die Erhebung der Umsatzsteuer relevanten Betrag angerechnet wird. Ich bin mir aber nicht sicher, und würde mich über eine Einschätzung von jemandem freuen, der da ein bischen mehr drüber weiss. Die Einkommensspezialitäten bei Künstlern und Stipendien, die nicht im Rahmen eines Studiums vergeben werden, sind leider nicht so ein grosses Thema, daher findet man nicht so leicht Antworten auf etwas speziellere Fragen. Vielen Dank schon jetzt!
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