Autounfall aquaplaning abgefahrene Reifen?

Hallo Leute.

Ich hab mit meinem Auto unfall gebaut undzwar auf der autobahn gab einen aquaplaning und mein Reifen waren abgefahren ich wollte die reifen dem nächst wechseln aber leider hab ich einen unfall gebaut bin wegen dem aquaplaning in die planke reingefahren. Jetzt hab ich einen kompletten frontschaden.

Ich erzähl den ablauf.

Polizei ist gekommen und hat von den Reifen paar fotos gemacht weil es abgefahren und glatt war.

Jetzt ist von meiner versicherung der gutachter gekommen und hat augen zu gedrückt und hat geschrieben das die reifen 3mm profiltiefe hat.

Das auto ist zu einer totalschaden endstanden. Der gutachter hat mich angerufen und hat gesagt das es ein totalschaden ist und die firma holt das auto ab und du bekommst so viel geld. Ich war einverstanden.

Aber jetzt das problem ich habe eine schreiben bekommen von meiner versicherung und da stand halt ob sie polizei gerufen haben und welche polizei dies und das hab ich alles ausgefüllt.

Jetzt die frage der gutachter von meiner versicherung meint sie bekommen das geld auf ihr konto und wir holen das auto ab weil er auch 3mm profiltiefe geschrieben hat zahlt mir auch die versicherung das komplette geld auf mein konto. Aber das schreiben ob ich polizei gerufen habe macht mich durcheinander. Und zwar kann es sein das die den polizei nachfragen und die fotos vom polizei möchten wo die reifen zu sehen ist das ea abgefahren ist.

Der eigene Gutachter von kfz versicherung hat geschrieben das die reifen noch 3mm profiltiefe haben.

Aber die polizei hat fotos vom reifen das die abgefahren und glatt sind.

Was gilt? Was kann passieren gilt das von was polizei sagt und fotos macht oder der gutachter der fotos macht und schreibt das es 3mm hat. Ich hab auch einen rabattschutz bei meiner versicherung.

Danke für eure antworten!

MfG

Auto, Autounfall, Unfall, Polizei, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Autobahn, Gutachter, Aquaplaning, Auto und Motorrad
Abschleppen ohne Auftrag?

Hallo zusammen,

im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 wurde mein Fahrzeug von einem örtlichen Abschleppunternehmen abgeschleppt.

Das KFZ wurde ordnungsgemäß gegen Wegrollen und Diebstahl gesichert in einer Hauseinfahrt geparkt. Aufgrund des Hochwassers schwamm es jedoch einige Straßen weiter, wo es auf einem Gehweg gesichtet wurde. Von Falschparken kann deswegen nicht gesprochen werden.

Nun fordert das Abschleppunternehmen nach einem halben Jahr die Abschlepp- und Verwahrkosten in Höhe von über 3000€.

Zuvor habe ich keine Benachrichtigung vom Abschleppunternehmen oder einer anderen Stelle erhalten wo mein Fahrzeug hin ist, da ich nach der Flut andere Sorgen hatte als mich um mein zerstörtes, weggeschwommenes Fahrzeug zu kümmern.

Da keine Kaskoversicherung vorliegt, zahlt die Versicherung nicht. Diese sagte mir aber auch, dass sie selbst bei Kaskoversicherung nicht zahlen würde, da weder sie noch ich einen Auftrag zum Abschleppen erteilt haben.

Die Polizei hat auf meine Nachfrage auch keinen Auftrag zum Abschleppen erteilt, was beim Abschleppen aus öffentlichen Verkehrsraum meines Wissens notwendig ist. Und falls Privatpersonen aus öffentlichem Verkehrsraum abschleppen lassen, trägt die Privatperson als Auftraggeber die Kosten.

Nun sieht es für mich so aus, als ob nie ein Auftrag zum Abschleppen vorlag, was meiner Meinung eine unrechtmäßige Inbesitznahme meines Eigentums durch das Abschleppunternehmen darstellt, faktisch Diebstahl.

Weder Versicherung, noch die örtliche Polizei konnten mir weiterhelfen. Beim Abschleppunternehmen wird nicht auf meine Nachrichten geantwortet und am Telefon ist angeblich der zuständige Kollege nie im Haus. Man sagt mir nicht wer den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat bzw. ob es je einen gab.

Wie kann ich nun gegen das Abschleppunternehmen und dessen Zahlungsaufforderung vorgehen?

Ist das Abschleppunternehmen rechtmäßig im Besitz meines Eigentums?

Durfte das Abschleppunternehmen den Wagen abschleppen, wenn kein Auftrag vorlag?

Wer übernimmt die Kosten oder bleibt das Abschleppunternehmen auf den Kosten sitzen?

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, abschleppen, Abschleppkosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Sturmschaden an KFZ, Versicherung zahlt nicht, Bitte um Rat?

Im März 2019 wurde durch einen Sturm ein Anhänger gegen mein Auto geweht. Der Schaden an meinem Auto ist erheblich (mehrere Tausend), da es sich auch nicht um einen kleinen Anhänger handelt, sondern um ein riesen Kastenhänger der durch die Luft gewirbelt wurde. Das ganze fand auf einem privatem Parkplatz statt, beide Fahrzeuge waren hier geparkt, wie sie immer geparkt sind.

 Nun, nach etwa 9 Wochen (Begutachter und Versichreungs-Regulierung etc. waren alle Vorort gewesen, und mein Fahrzeug ist immer noch nicht fahrtauglich), hat sich die Versicherung des Halters vom Anhänger geäußert:
Es herrschte am Schadenstag ein Orkan mit Windstärke 12 ... Das Schadensereignis ist daher auf höhere Gewalt zurückzuführen, die unser Kunde nicht zu vertreten hat. Eine Regulierung Ihrer Ansprüche lehnen wir daher ab.

 Ich war bei einem Anwalt gewesen, der meint dass die Chancen den Fall gerichtlich zu gewinnen gut stehen. Vor einem Prozess müsste ich allerdings erst mal einen Vorschuss von 1680€ zahlen.
Auf die Frage “was wenn wir den Prozess nicht gewinnen” war die Antwort, dass ich dann die gerichtlichen Kosten und die Kosten der Gegenseite (etwa 950€) zu zahlen habe.

Was nun?
Ich bin finanziell nicht in der Lage hier mit tausenden um mich zu schleudern. Die Mittel für den Prozess könnte ich durch Prozesshilfekosten beantragen – Mir scheint ein gewisses Risiko gehe ich aber dabei ein und müsste am Ende vielleicht noch etwas draufzahlen. Ich will ja nur dass mei Auto endlich mal fachgerecht repariert wird.
Was soll ich tun.

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Sturmschaden, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kfz-Versicherung