StVO Handzeichen beim Abbiegen mit dem Roller?

Hallo,

Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Motorroller. Relativ kurz danach habe ich mir einen Anwalt im Verkehrsrecht genommen damit er Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagt. Nach einigen Monaten und vielen Mahnungen an die gegnerische Versicherung hat diese nun geschrieben:

Ihr Mandant ist hier ohne ordnungsgemäße Zeichensetzung (Handzeichen) nach Links abgebogen.

Ein Blinkersetzen durch eine Fahrzeugsrichtungsanzeige ist lt. Straßenverkehrsordnung für das benutze Fahrzeug (Roller) nicht gegeben.

Desweiter befand sich unser Kunde bereits neben ihrem Mandant, als dieser plötzlich nach Links abgebogen ist. Wäre ein Schulterblick tatsächlich vorgenommen worden, so hätte das im Überholvorgang befindliche Fahrzeug gesehen werden müssen.

Jetzt wollte ich zumindest mal wissen was in der StVO zum Blinker steht bevor ich nach dem Wochenende mit dem Anwalt erneut telefoniere.

Es kann doch nicht sein, dass ein Blinkersetzen am Motorroller nicht als eindeutige Zeichensetzung gilt?

Blinker wurde gesetzt und Schulterblick wurde auch 2 mal gemacht, deshalb konnte ich ja noch Bremsen bevor ich genau vor das Fahrzeug gekommen bin.

Evtl. kann jemand den dazu passenden § hier posten da ich nicht wirklich was im Internet finde.

Vielen Dank

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Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?

Hallo,

Ich hatte gestern einen Motorradunfall. Mein Motorrad ist jetzt bei einem Abschleppdienst.

Ich bin ADAC und ACE Mitglied.

Die Polizei hat alles aufgenommen und beiden Versicherungen ist der Unfall nun bekannt. Meiner und der gegnerischen Versicherung.

Nun: Also ich fahre gleich Montag früh auch zum Anwalt. Da ich ebenfalls Schmerzensgeld geltend machen möchte, Und übergebe dem Alle Informationen damit der sich mit dem Fall befasst. Da die Versicherungen einen Monatelang warten lassen bis da mal was passiert. Mit dem Anwalt geht das innerhalb von kürzester Zeit und mein Motorrad gammelt nicht vor sich hin.

Ich habe nur eine Frage zurzeit. Wo ich einfach nicht weiter weiss. Mein Motorrad ist ja seit dem Unfall gestern beim Abschleppdienst und steht da halt. Was ja pro Tag kostet.

Darf ich das Teil überhaupt abholen? Die Polizei hat dazu nichts gesagt. Fahrbar ist das Motorrad jedenfalls nicht. Daher hätte ich nur die Idee den ADAC Oder ACE mein Motorrad abschleppen zu lassen. Da dies kostenlos ist. Also zu mir nach Hause abschleppen lassen.

Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?

Hoffe auf Rückmeldung

LG

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