Wenn man früher bei der Wehrpflicht auf Befehle z.B. immer geantwortet hätte: "Ungültige Eingabe. Bitte erneut versuchen" oder immer mit anderen gesungen hätte "Ist das nicht die Hobeldobelbank, gestern homma gsuffa heid samma krank", musste man dann Geldstrafe zahlen/in den Arrest und falls ja, war es dann erlaubt, dort Bücher zu lesen? War eine Verlängerung der Wehrpflicht bei schlechtem Benehmen möglich?
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Was wäre passiert, wenn man sich früher bei der Wehrpflicht schlecht benommen hätte?
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