Könnte man die ersten ein bis zwei Monate auch 7 Tage in der Woche in der Kaserne leben?
Aktuell lebe ich im Studentenwohnheim, würde aber gerne Ende des Semesters mein Studium beenden und zur Bundeswehr gehen. Unabhängig davon wie ich im Bewerbungsverfahren abschneide (vorausgesetzt ich werde genommen) beginnt doch jeder nicht-zivile Karriereweg, egal ob Offizierslaufbahn, Feldwebellaufbahn oder Mannschaftslaufbahn mit der Grundausbildung in der Kaserne.
Kann ich in den ersten 30-60 Tagen statt nur unter der Woche, die gesamten 7 Tage in der Kaserne verbringen? Also kann ich auch beim Amt meinen Hauptwohnsitz da anmelden?
Mir wäre es schon wichtig so bald wie möglich eine eigene Wohnung zu finden, um zumindest die Wochenenden für 2 Tage bisschen Abstand und Raum für mich zu haben. Dass man unter der Woche in der Kaserne lebt und schläft ist mir bewusst.
Nur wenn ich mich jetzt nicht fürs Sommersemester einschreibe, verfällt ja auch mein Wohnrecht im Wohnheim und ich bezweifle, dass ich am Bundeswehrstandort X sofort eine Wohnung finde und schließlich braucht man ja einen festen Wohnsitz.
4 Antworten
Du kannst, solange du zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet bist, jeden Tag in der Kaserne wohnen. Diese Verpflichtung endet nach Antrag oder mit Vollendung des 25. Lebensjahres (da bin ich mir aber nicht ganz sicher, was das Lebensjahr betrifft)
Dafür stellt die Bundeswehr dir die Unterkunft zur Verfügung.
Selbstverständlich. Und bis Vollendung des 25. Lebensjahres völlig kostenfrei.
Es gibt Kameraden die machen das fast Ihre komplette Dienstzeit, durchaus möglich also