YU-GI-OH XYZ - einige Regeln bei denen ich mir nicht sicher bin?

Hallo,

ich habe einige Fragen zu der neuen (?) Art von Beschwörung, XYZ. Ich spiele Yu-Gi-Oh seit 2003, habe bisher aber noch nie mit XYZ Karten gespielt. Habe daher erst einmal auf Wikipedia die neuen Regeln gelesen, aber ich habe noch einige Fragen die mich verwirren:

1) Was heißt eigentlich verbannt? Ist "verbannt" dasselbe wie "aus dem Spiel entfernt"? Falls nicht, was ist der genaue Unterschied? Was passiert mit der Karte?

2) Wenn ein XYZ Monster zerstört und auf den Friedhof gelegt wird, wird das Material dann auch zerstört? (Oder wird es... "befreit"?)

3) Das Material MUSS sich vorher auf dem Spielfeld befinden, oder irre ich mich da?

4) Die XYZ Monster werden aus einem Side-Deck / Extra Deck beschworen, d.h. sobald die Bedingungen erfüllt sind z.B. "2x 3 Sterne Monster", kann ich jedes x-beliebige XYZ Beschwörung einfach so aus dem Side Deck machen?

5) Ich habe gelesen, dass das benutze Material auf eine Monsterkartenzone gelegt wird und das XYZ Monster dann oben drauf. Was ist, wenn eines dieser Monster aber vorher von einem Effekt betroffen ist wie "Zerstöre dieses Monster im nächsten Spielzug deines Gegners"? Wird das ehemalige Monster / jetzt XYZ Material durch diesen Effekt im nächsten Zug zerstört oder nicht? Was passiert dann mit dem XYZ Monster und dem anderen Material? Wandern dann alle... auf den Friedhof?

Ich bedanke mich schon mal für jegliche Hilfe!

Karten, regeln, Beschwörung, Material, XYZ, Yu-Gi-Oh!
Brauche dringend eure Hilfe, (Tickets, Bundesliga?

Mein Kumpel hat mir zwei Tickets für das Spiel Dortmund Bayern verkauft.
Diese habe ich auf ebay Kleinanzeigen gestellt, um mal zu schauen was die Leute so bieten. Allerdings hatte ich ohnehin vor zu dem Spiel zu gehen.
Nicht mal eine Minute war meine Anzeige drin und ich habe diese Nachricht erhalten.

Sie wurden der FC BAYERN MÜNCHEN AG gemeldet.
Verkauf auf Ebay ist nicht gestattet.
Plätze wurden erkannt und können zugeordnet werden.
Kein Einlass mehr am Drehkreuz.

Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe
4.1 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen kann der Kunde Tickets des FCB nur zum privaten Gebrauch erwerben. Der Kunde verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung durch den FCB untersagt. Untersagt ist ohne vorherige Zustimmung durch den FCB auch der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf (Abtretung) der Tickets bzw. der sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte.
für jeden Verstoß gegen Ziffer 4.1 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500 fordern, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

PRODUKTPIRATERIE@FCB.DE
Tel.: 089/69931-7607

Tel.: 089/69931-7607

Klingt das seriös ? vermutet ihr das die Tickets gesperrt worden sind?

bitte nur Kommentare von denen die Ahnung haben & nicht von irgendwelchen Hartz V Empfängern die meinen, sie könnten sich aus dem Bauchgefühl her hier äußern...

Karten, Recht, Bundesliga, Gesetz, Bayern, Gesetzeslage, Rechtsprechung, Ticket

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