Sex mit Minderjährigen, jetzt nochmal eindeutig.

Also ich habe mir grade eine Antwort hier auf GF durchgelesen : "Also ab 14 darfst du mit jemandem Sex haben, der nicht 3 Jahre älter ist als du und nicht jünger als 14. Ab 16 hast du gesetzlich das Recht auf sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung. Das ist gesetzlich genauso festgelegt wie z.B. die Tatsache, dass du dann Bier trinken darfst. Dein Sexualpartner darf allerdings nicht älter als 18 sein, sonst macht er sich strafbar aufgrund sexuellen Handlungen an Minderjährigen. Aber wenn deine Eltern nichts gegen einen 18-jährigen Partner haben, wird es wohl auch niemanden geben, der in deshalb anzeigt! ;-)" Unter dieser Antwort, die ja erstmal sehr gut klingt, stehen viele zustimmende Kommentare. Nun habe ich mir aber eben auch das deutsche Strafgesetzbuch durchgelesen, in dem einiges etwas anders erklärt wird: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html z.B. steht hier: "Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt...bis zu 3 Jahren bestraft" Das würde aber der Antwort von dem GF-user widersprechen, der ja sagt, dass z.B. eine 14/15-Jährige nicht mit einem 19-Jährigen schlafen darf, denn im StGB steht ja, dass sich nur Jemand über 21 Jahren strafbar macht...Oder verstehe ich das falsch ? Es ist zwar eine lange Frage, aber ich hoffe, dass sich Jemand die Zeit nimmt. Danke

Sex, Gesetz, Sexualität, Jugendschutz, Minderjährige, Strafgesetzbuch

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