Beherbergungsvertrag 1 Jahr vorher kündigen - trotzdem hohe Entschädigung?

Hi Allerseits,

da ich mein Studium leider unerwartet beenden musste, habe ich mich gleich beim Vermieter meines Apartments vom nächstes Jahr gemeldet (dort habe ich einen Beherbergungsvertrag für das Wintersemester 20016 unterschrieben)...

Obwohl ich mich nun fast ein Jahr vorher gemeldet habe möchte dieser von mir Geld sehen, wenn ich keinen Nachmieter finde... Unter folgenden Konditionen:

  1. Sie suchen selbst nach einem Nachmieter für den restlichen von Ihnen gebuchten Zeitraum (01.09.2016 – 28.02.2017). Sollten Sie keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Grundlaufzeit (also bis zum 28.02.2017) zu entrichten.
  2. Sie beauftragen uns mit der Suche nach einem Nachmieter. Wenn wir einen Nachmieter finden, dann wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einer Monatsmiete zzgl. MwSt. (= 618,80 €) fällig. Sollten wir keinen Nachmieter finden, dann wäre der Beherbergungsvertrag ebenfalls von Ihnen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
  3. Sie können den Beherbergungsvertrag gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 Monatsmieten zzgl. MwSt. (= 1.237,60 €) mit sofortiger Wirkung auflösen, ohne einen Nachmieter zu stellen. Das Risiko, einen Nachmieter zu finden und somit eines eventuellen Leerstands liegt dann ausschließlich beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Was kann ich tun? Ist das so rechtens? Als ich den Vertrag unterschrieben habe, wurde mir vom Vermieter suggeriert, dass er derzeit schon viele Anfragen hätte und das Apartment vermutlich bald weg wäre, wenn ich nicht unterschreibe... Da bin ich wohl ziemlich drauf reingefallen...

LG

Panda

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