Wartungspflichten des Mieters

Hallo an alle,

ich habe gerade ein Problem mit meinem Vermieter. Mein Vermieter möchte seine Immobilie verkaufen. Dagegen ist auch momentan nichts einzuwenden. Gestern sendete er mir eine Email mit dem Hinweis auf folgende Passage unseres Mietvertrages:

"Der Mieter hat auf seine Kosten die mitvermieteten Einrichtungen und Anlagen in den Mieträumen, wie Etagenheizung, Nachtstromheizung, Warmwasserversorgungsgeräte, usw., zu pflegen und 1 mal jährlich durch einen Fachmann reinigen und warten zu lassen. Die Wartungskosten trägt der Mieter nur bis zu DM 280,00 jährlich und auch nur, soweit der Vermieter selbst keinen Wartungsvertrag abgeschlossen hat und die Kosten als Betriebskosten erhebt"

Ich habe mich noch nie um Wartungsarbeiten gekümmert (genauso wie mein Vermieter), da ich dachte, dass das eine Angelegenheit für den Vermieter wäre. Ich habe auch niemals einen Fachmann beauftragt (ich wohne übrigens seit sechszehn Jahren in dieser Wohnung) . Das Problem sind auch nicht die jährlichen Kosten. Die Frage ist, ob mir irgend ein Nachteil entstehen könnte da ich nie einen Fachmann eigenständig damit beauftragt habe.

Mein Vermieter möchte jetzt auf einmal irgendwelche Quittungen zugeschickt bekommen, für den potenziellen Käufer um einen Nachweis des pfleglichen Umgangs mit dem Wohneigentum vorweisen zu können. Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich mit dem Mietrecht nicht sehr vertraut bin.

Danke im voraus für eure Antworten.

Mietrecht, Heizung, Mietvertrag, Wartung, Wartungskosten, Warmwasser
Heizkörper wird nur heiß, wenn anderer Heizkörper angeschaltet, Abhängigkeit?

Hallo Leute,

gibt es hier Heizungsexperten?

Folgendes Problem:

Ich bin im Sommer in eine neue Wohnung gezogen (Mietwohnung, ca. 12 Parteien im Haus mit Öl-Zentralheizung). Ab September/Oktober habe ich gelegentlich die Heizung angeschaltet, es wurde aber im Wohnzimmer nur bedingt warm, während im Badezimmer die Heizung einwandfrei funktionierte. Ich dachte, nun gut, im Bad ist die Wärme vorerst wichtiger, vielleicht würde es ja bei sinkender Außentemperatur funktionieren.

Als es dann in den letzten Wochen kühler wurde, bin ich skeptisch geworden. Manchmal ging die Heizung im Wohnzimmer anstandslos, wurde also ganz heiß, manchmal wieder nicht, obwohl immer auf 5 aufgedreht.

Habe allerlei ausprobiert: Entlüften, Thermostatventil gecheckt, beim Hausmeister nachgefragt ob die Zentralheizung Probleme macht... alles war OK.

Nun habe ich zufällig festgestellt, dass die Wohnzimmerheizung nur dann funktioniert, wenn der Heizkörper des Badezimmers mit heißem Wasser durchflossen wird, d.h. auch 2 oder 3 reicht meistens nicht, da dann ja der Thermostat dicht macht, wenn im Badezimmer die gewünschte Temp. erreicht ist.

Habe es mehrmals getestet: Wohnzimmer ist immer auf 5 gestellt. Sobald ich im Bad hochstelle, wird es im Wohnzimmer warm. Sobald ich im Bad runterstelle, wird der Heizkörper im Wohnzimmer wieder kalt. usw....

Das Bad wurde im Sommer vor meinem Einzug renoviert, also auch ein neuer Heizkörper installiert. Kann da irgendwas schief gelaufen sein? Mein Vermieter sagt nämlich, dass an den Heizungsrohren nichts verändert wurde und er sich das nicht erklären kann und es auch bei den Vormietern keine Beschwerden gab.

Hat jemand von euch ne Idee? Sorry für den langen Text, ist halt ne komplizierte Sache :-)

Mietwohnung, Heizung, Heizkörper, Installateur, Sanitär

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