Bedarfsgemeinschaft wird unterstellt - Partner zahlt aber nicht

Hallo!

Ende März werde ich meine zweite Ausbildung abschließen. Übergangsweise bis ich einen Job habe, möchte ich gerne Hartz 4 beantragen. Allerdings wird mir mit meinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, da wir seit über einem Jahr zusammen leben. De facto haben wir Finanzielles immer getrennt und ich bin bisher mit Unterstützung meiner Eltern für meinen Unterhalt alleine aufgekommen - wir haben alles zu 50% geteilt. Mein Freund, der selbst ab Ende März arbeitslos sein wird, verfügt über eine vermietete Eigentumswohnung (Mieteinnahmen 350 Euro) und Geldanlagen, die seine Eltern für ihn angelegt haben. Kann das Jobcenter wirklich verlangen, dass mein Freund an diese Anlagen geht, um mich zu finanzieren? Dazu ist er nicht bereit. Er ist auch nicht dazu bereit, finanziell für mich aufzukommen und sein Vermögen vor dem Amt offen zu legen... Das möchte ich auch nicht von ihm verlangen. Gibt es eine Möglichkeit die haltlose Unterstellung der Bedarfs- und einstehensgemeinschaft zu widerlegen? Eine Dame am Servicetelefon der Arbeitsagentur meinte, ich müsse ausziehen. Gibt es denn nicht eine andere Lösung? Unsere WG ist nicht WG geeignet.... also WG faken liegt nicht drin. Würde ich aber auch nicht wollen. Es muss doch eine Lösung geben, dass ich staatliche Unterstützung bekomme...Meine Eltern möchte ich unbedingt entlasten - sie sind beide Rentner und haben auch nicht viel zum Leben...

Für konstruktive Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Zusage vom Jobcenter für Wohnung. Vermieter hat alles zurückgezogen. Neuer Antrag für 2 Personen?

Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen :)

Seit ich 13/14 bin gab es in meiner Familie immer wieder Probleme, Gewalt usw. Jetzt halten es meine Eltern & ich einfach nicht mehr aus. Bin 21. Lebe seit ca. 2 Monaten mal hier mal da. So kann es ja nicht weiter gehen.

Bin zum Jobcenter gegangen um alles zu beantragen & durfte mir auch eine Wohnung suchen. Habe eine schöne gefunden & hat alles soweit auch geklappt.

Am 13.02. habe ich alle Anträge wegen Wohnung & ALG 2 abgegeben. Gestern bekam ich dann eine Brief vom Vermieter das er alles zurückziehen möchte. Hab ihn auch nochmal angerufen & er lässt sich nicht umstimmen. Ihm hätte angeblich der ganze Papierkram zu lange gedauert, aber ich denke mal das hatte andere Gründe.

Da ich schon fast 1 Monat gebraucht habe um überhaupt eine angemessene Wohnung zu finden, bin ich natürlich jetzt sehr enttäuscht. Ich darf mir eine Wohnung bis 232 Euro Kaltmiete suchen.

Auf dem jetzigen Wohnungsmarkt in meiner Stadt sieht es sehr sehr schlecht aus. Keine Chance in der Preisklasse eine Wohnung zu finden. Die Wohung die ich gefunden habe war auch nur so billig weil sie sozial gefördert wurde & man sie nur mit einem WBS (Wohnberechtigungsschein) bekommt.

Viele von euch werden jetzt meckern & sagen warum gehst du nicht arbeiten usw.

Ich will ja arbeiten gehen, aber unter den jetzigen Bedingungen ohne wirklich ein Dach über dem Kopf zu haben ist das einfach nicht möglich.

Meine Frage wäre jetzt: Ob ich mir eine Wohnung mit meinem Freund zusammen nehmen kann? Das wären dann 309 Euro Kaltmiete für uns beide & da findet man bestimmt was vernünftiges. Müsste ich dann alle Anträge nochmal von neu stellen? Auf 2 Personen bezogen? Oder wie läuft das dann?

Ach ja, da ich unter 25 bin gelten ja für mich besondere Regelen. Aber mein Freund ist schon über 25.

Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im vorraus.

LG :)

Wohnung, Recht, ALG II, Antrag, Hartz IV, Jobcenter

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