Hallo!

Ende März werde ich meine zweite Ausbildung abschließen. Übergangsweise bis ich einen Job habe, möchte ich gerne Hartz 4 beantragen. Allerdings wird mir mit meinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, da wir seit über einem Jahr zusammen leben. De facto haben wir Finanzielles immer getrennt und ich bin bisher mit Unterstützung meiner Eltern für meinen Unterhalt alleine aufgekommen - wir haben alles zu 50% geteilt. Mein Freund, der selbst ab Ende März arbeitslos sein wird, verfügt über eine vermietete Eigentumswohnung (Mieteinnahmen 350 Euro) und Geldanlagen, die seine Eltern für ihn angelegt haben. Kann das Jobcenter wirklich verlangen, dass mein Freund an diese Anlagen geht, um mich zu finanzieren? Dazu ist er nicht bereit. Er ist auch nicht dazu bereit, finanziell für mich aufzukommen und sein Vermögen vor dem Amt offen zu legen... Das möchte ich auch nicht von ihm verlangen. Gibt es eine Möglichkeit die haltlose Unterstellung der Bedarfs- und einstehensgemeinschaft zu widerlegen? Eine Dame am Servicetelefon der Arbeitsagentur meinte, ich müsse ausziehen. Gibt es denn nicht eine andere Lösung? Unsere WG ist nicht WG geeignet.... also WG faken liegt nicht drin. Würde ich aber auch nicht wollen. Es muss doch eine Lösung geben, dass ich staatliche Unterstützung bekomme...Meine Eltern möchte ich unbedingt entlasten - sie sind beide Rentner und haben auch nicht viel zum Leben...

Für konstruktive Hinweise wäre ich sehr dankbar!