Wie unterbinde ich meinem Nachbarskind und deren Eltern, unser Grundstück zu.....

betreten? Es reicht so langsam.

Wir sind Hundebesitzer, eine Colliedame, die sehr gut erzogen ist und eine Ausbildung als Therapiehündin genossen hat. Mit ihr besuche ich regelmäßig Menschen, die an Demenz leiden oder auch andere Senioren in Heimen. Auch in Kindergärten oder Schulen bin ich mit ihr, wenn ich gefragt werde. Soweit so gut.

Allerdings möchten wir nicht, dass ein Nachbarskind (7), ständig nach Lust und Laune unseren Garten betritt und mit unserem Hund spielen möchte. Der Hund tut nichts, im Gegenteil. Sie freut sich, aber mir geht es um das Prinzip. Das Kind, bzw. die Eltern haben zu fragen. Nicht einfach reinspazieren.

Es geht auch um die Versicherung, falls doch was passieren sollte. Ich kann niemals garantieren, dass mein Hund nicht doch schnappt, vielleicht weil das Kind ihm weh getan hat oder aus Versehen die Hand erwischt, weil es den Stock nehmen möchte.....

Wir haben es den Eltern schon mehrmals gesagt. An der Gartentüre ist mittlerweile ein Riegel angebracht, aber dieses Kind steigt einfach darüber. Es sind Eltern, die ich mit Verlaub "asozial" nennen möchte. Beide arbeiten nicht, er schreit viel und das Kind ist oft sich selbst überlassen. Es stromert so durch die Gegend und bei dieser Kälte ist es auch die ganze Zeit draußen. Warme Schuhe hat sie schon von uns bekommen....., aber was sollen wir den tun?

Ich kann doch nicht das ganze Grundstück verrammeln und eine Mauer drumherum ziehen, so dass sie nicht darüber klettern kann. Was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern?

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Ist es Diebstahl, sich vom Sperrmüll Sachen mitzunehmen?

Bei uns findet mal wieder die Sperrmüll Abholung statt.

Einige abzuholende Gegenstände wurden schon am Vortag rausgestellt, seitdem fahren Leute im Schrittempo durch die Straßen und nehmen, teils mit Nachfragen, teils ohne Nachfragen, Sachen mit.

Der Entsorger bietet diese Abholung teils kostenlos, teils gebührenpflichtig an und verwertet viele Dinge weiter oder verkauft diese.

Metall z.B. wird weiterverkauft, guterhaltene Möbel und Antiquitäten kommen nicht in die Presse, sondern werden im hauseigenen Second Hand Laden angeboten.

Anderes wird verbrannt.

Ist es rechtens, wenn ungefragt Dinge mitgenommen werden, mit der Begründung, die Dinge werden weitergenutzt?

Oder nimmt man damit dem Entsorger, wenn er gratis abholt, die Möglichkeit, den Sperrmüll teils zu Geld zu machen?

Darf man sich am Sperrmüll am Straßenrand ungefragt bedienen oder ist das Diebstahl?

Macht es einen Unterschied, ob der Sperrmüll auf dem öffentlichen Bürgersteig oder am Rand eines Privatgrundstück steht?

Bin gespannt!

Mitnahme ist nur auf Nachfrage erlaubt 55%
Ist Diebstahl dem Entsorger gegenüber 28%
Ich nehme regelmäßig vom Sperrmüll Sachen mit 8%
Ist Diebstahl dem entsorgenden Haushalt gegenüber 5%
Mitnahme ist uneingeschränkt erlaubt 3%
Ich will nicht, dass Fremde meinen Sperrmüll mitnehmen 3%
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