Hallo GF Community,
Ich bin angeklagt laut BTMG (p) 29. Abs 1 Nr 3 wegen Besitz von mariuahna. Es waren 0,3 g.
Ich wurde in Baden-Württemberg erwischt aber wohne in Bayern und die geringe Menge für eigenbedarf ist in beiden Bundesländern 6g.
Ich möchte widerspruch einleiten da die Menge für den eigenbedarf gedacht war und meine Frage ist, gebe ich den Widerspruch bei der Polizei, Staatsanwalt oder im Gerichtsverfahren ab?
Muss ich bestimmte Formulierungen einhalten oder kann ich drauf los tippen?
Muss ich die genauen Paragraphen schreiben? Wenn ja welche währen es wenn jemand Ahnung hat?
Grüße,
Shoktyson