Westerngitarre in Mietwohnung?

Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe. Die Suche auf dieser Seite und auch in Internetforen war nicht so ganz eindeutig.

Ich bin Hobby-Liedermacher, und das auch noch nicht soo lang. In den letzten Tagen häufen sich die Beschwerden der Mieter die über mir wohnen. Ich sei zu laut, würde mich an keine Ruhezeiten halten und ich solle das Gitarre-spielen gänzlich unterlassen. Zuvor hatte man mir bereits angeboten, lediglich 30 minuten am Tag zu spielen, am besten irgendwann zwischen Vier und Fünf Uhr am Nachmittag. Der Vermieter wurde anscheinend schon informiert, und ich befürchte Konsequenzen.

Nun ist es halt so, dass die"tolerierte" Zeit nicht genügt. Um effektiv meine Lieder zu texten und die Melodien dazu zu bauen, bedarf es nunmal mehr Zeit. Täglich ca. 1,5 - 2h. Um noch mehr Ärger zu vermeiden, versuche ich die Mittags-ruhezeit (12 bis 14 Uhr) ungenutzt zu lassen. Und ab 22 Uhr wegen Nachtruhe sowieso nicht mehr.

In Internetforen gehen die Meinungen dazu weit auseinander, welche Rechte mir zustehen und welche meinen Nachbarn.

(Vorab, ich spiele in der Regel keine E-Gitarre und auch keine Konzertgitarre. Lediglich stahlbesaitete Westerngitarren. )

Genug der Beschreibung der Ausgangssituation.

Wie schaut die Rechtslage aus?

Haben meine Nachbarn (oder sonstige) das Recht mich meines musizierens auf 30m am Tag zu beschränken?

oder besteht die Möglichkeit dass ich alsbald mit der Polizei oder gar dem Vermieter aneinander gerate und rechtlich den "kürzeren" ziehe?

Was dieses Hobby angeht bin ich etwas uneinsichtig, denn 2h Gitarre außerhalb der Ruhezeiten wird man wohl ertragen können. Ist zumindestens meine Meinung.

Im Mietvertrag ist diese Sache nicht geregelt, und die Hausordnung die für alle Mieter gilt ist nicht ganz durchschaubar zwecks dieser Sache.

Viele Grüße - MK

Gitarre, Mietrecht, Gesetz

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