Ablehnung bei der 1822direkt trotz guter Schufa

Hi,

ich weiß, dass im Privatrecht natürlich Vertragsfreiheit herrscht und somit keine Bank dazu gezwungen ist mir ein Girokonto zu geben (abgesehen von rechtlichen Einschränkungen für Sparkassen), aber ich verstehe bei der 1822direkt die Vergabkriterien nicht.

  1. Ablehnung: Ablehnung per Brief, Gründe wollte man mir nicht nennen.

  2. Die werben mit Konten, die kostenlos sind, wenn nur 1 € darauf eingeht. Bei meiner ersten Ablehnung 2011 bekam ich als Student 700 EUR Unterhalt + BAföG. Die lehnen mich ab, sowohl für das Studentenkonto, als auch für das normale Konto.

  3. Ich habe keinen negativen Schufaeintrag, auch noch nie gehabt. Keine Insolvenz, nichts. Ich habe 2007 von der VoBa zur Commerzbank gewchselt, vorher kein Bankwechsel und hatte mal eine Kreditkarte, bei der ich brav bezahlt habe. Nie Handy- oder MIetschulden.

  4. Fast-Ablehnung: ich erhielt einen Anruf, dass es wohl wieder nichts wird. Grund: Vergabegründe, aber genaues sagt man mir nicht.

  5. Nun verdiene ich ab 01.09.2012 als Beamter auf Widerruf 950 EUR netto und bekomme nach 2 Jahren Vorbereitungsdienst 1650 EUR netto. So viel bekommen manche nicht mal nach fertiger Ausbildung und ein Mindesteingang gibt es ja bei der 1822direkt gar nicht.

  6. Schufa immernoch topp. Jetzt habe ich aus Frist 2011 zur Postbank gewechselt, weil die 1822direkt mich abgelehnt hat, also ein Bankwechsel mehr, aber das kann doch nicht der einzige Grund sein !?

Ich bin 26, ledig und habe keine Kinder. Ich zahle also keinen Unterhalt und habe außer einer Versicherung und einem Handyvertrag keine Verbindlichkeiten.

Wenn dieses Konto angeblich keinen Mindesteingang hat und ich fast bei allen Instituten den Mindesteingang schaffe, was will denn die 1822direkt dann bitte für ein Mindesteinkommen? Oder an was könnte es noch liegen? was ist deren Problem? Arbeitet vielleicht einer bei denen und kann mir mal sagen, was das Problem sein könnte.

kostenlos, Bank, Girokonto
Ist man als Kontoinhaber verpflichtet, ein inaktives Konto regelmäßig zu kontrollieren?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:

Ich habe vor etwa einem Dreivierteljahr ein neues (Zweit-)Girokonto eröffnet, welches ich im Endeffekt nie genutzt habe. Das Konto ist kostenlos, es war kein Geld darauf und ich habe es einfach ruhen lassen, ohne jemals den Kontostand abzurufen - denn wie gesagt, es war ja kein Geld drauf und ich habe das Konto nie für irgendwelchen Geldverkehr genutzt.

Nun habe ich einen Brief von der Bank bekommen mit der Mitteilung, dass das Konto sich im Minus befindet. Ich habe nachgeschaut und entsetzt festgestellt, dass sich seit etwa einem halben Jahr Gebühren und damit zusammenhängend Dispo-Zinsen angesammelt haben! Dagegen habe ich natürlich gleich Widerspruch eingelegt.

Dass die Gebühren fälschlicherweise erhoben worden sind, hat mir dir Bank mittlerweile selbst bestätigt. ABER sie weigert sich, die Gebühren zu streichen, da ich "sofort" hätte reagieren müssen und es jetzt zu spät sei. Ich dagegen finde diese Argumentation ziemlich frech - werden denn zu Unrecht erhobene Gebühren plötzlich rechtens, nur weil ein gewisser Zeitraum verstrichen ist?

Ich meine: Wenn ich ein kostenloses, leeres Konto besitze, welches ich nicht aktiv nutze, dann komme ich ja nicht auf den Gedanken, dass sich da irgendwelche Gebühren angesammelt haben könnten, und aus diesem Grund schaue ich mir auch nicht einmal im Monat den Kontostand an, damit ich im Fall der Fälle rechtzeitig Einspruch erheben kann. Das sind meine rein intuitiven, "logischen" Gedankengänge.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist man als Kontoinhaber verpflichtet, den Kontostand regelmäßig zu kontrollieren, auch wenn das Konto nicht aktiv genutzt wird? Ist die Bank im Recht, wenn sie meint, die Gebühren (und Zinsen) nun eintreiben zu dürfen?

Ich würde mich sehr über fachkundige Antworten von Menschen, die sich in der Materie auskennen, freuen! Danke im Voraus!

P.S.: In den AGB der Bank bin ich diesbezüglich noch nicht fündig geworden...

Gebühren, Bank, Recht, Dispokredit, Girokonto, Konto, Frist, Kontoführungsgebühr, Kontoüberziehung

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