Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

Ein Bistro hat heute seit ca. 14.00 Uhr einen Stromausfall. Komischerweise aber auch nur das Haus, wo das Bistro drin ist und darin wiederum nur Küchengeräte, Ofen, Telefon und einzelne Lampen. Ein paar andere Lampen und das Radio hingegen funktionierten komischerweise. Seit 14.00 Uhr können also bis zur Stunde keine Speisen zubereitet werden. Die ganze Situation unverschuldet.

Seltsamerweise gab' es auch keine Straßenbauarbeiten oder Ähnliches. Auf Nachfrage woran es liegt bei den Mitarbeitern des Netzbetreibers, die vor Ort sind, gab' es keine konkrete Antwort. Man sagte mitunter nur etwas von "Altersschwäche". Im späteren Verlaufe rückte ein Messwagen an, der kurzzeitig vor Ort war und dann ein Bagger, der nun im Einsatz ist. Auf Nachfrage wie lange das dauerte (bis morgen?), lachte man und sagte, das wolle man nicht hoffen. Klang' also so, dass man im besten Falle dann noch 2 Stunden des Tages arbeiten kann, in der Hoffnung, dass Kunden dann überhaupt noch kommen.

Was ist nun eigentlich für den Selbstständigen/den Kleingewerbetreibenden zu tun?

Wie sollte er sich verhalten?

Muss nach Abschluss der Arbeiten seitens des Netzbetreibers eine Art Protokoll erstellt werden, welches dann übergeben wird an den Betreiber des Ladens? Oder wenigstens so eine Art "Bescheinigung" darüber, dass in dem und dem Zeitraum de facto ein Stromausfall war?

Der Tag ist ja so ziemlich, im schlimmsten Falle komplett, dahin. Die ganzen Einnahmen, der Verdienstausfall...

Wie ist das geregelt? Und wo ist das geregelt wem nun welche Rechte zustehen?

Ich würde spontan tippen: Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...? Oder die Versicherung des Netzbetreibers?

Irgendetwas muss der Chef ja jetzt machen können. Oder?

Was sollte man beachten? Und was kann man und sollte man machen? Und vielleicht sogar auch in welchen Fristen? Morgen ist ja nun Samstag. Dann kommen schnell die Weihnachtsfeiertage. Ich stelle mir das ein bisschen stressig vor.

Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit, aber das war notwendig. Bitte auch ebenso um ausführliche Antwort(en). Wäre sehr dankbar!

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Etsy - Gewerbeanmeldung nach 410€?

Ich würde gerne bei Etsy einen Shop eröffnen und etwas aus meinen Hobby-Kreationen anbieten. Beispielsweise Gestricktes oder Schmuck wie Armbänder. Ich habe mich nun etwas durch die Sache mit der Gewerbeanmeldung gelesen und habe zu folgenden Regelungen Fragen:

a) Wenn man nicht mehr als 410€ im Jahr verdient, muss man kein Gewerbe anmelden.

b) Man kann das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Wochen anmelden.

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Frage 1: Gilt die 410€-Grenze für Umsatz oder Gewinn?

Frage 2: Ich möchte wirklich nichts professionelles aufbauen und hohe Gewinne erzielen, sondern nur hin und wieder ein paar Dinge aus meinem Hobby anbieten und anderen eine Freude bereiten. Daher kann es gut sein, dass ich unter der 410€-Grenze bleibe. Angenommen ich bleibe 2 Jahre unter dieser Grenze, verkaufe aber dann ab dem dritten Jahr mehr. Dann sind die 60 Wochen seit Start des Shops schon vorbei. Muss ich den Shop dann schließen und einen neuen erstellen, nachdem ich das Gewerbe angemeldet habe?

Frage 3: Gilt die 410€-Grenze nur für dieses Gewerbe oder allgemein für jeglichen selbstständigen Verdienst? Also wenn ich beispielsweise später ein anderes Gewerbe anmelde, aus einer komplett anderen Kategorie (sagen wir mal eine IT Firma). Gilt die 410€-Grenze für meinen Hobby-Shop immernoch?

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