Unternehmensgegenstand formulieren?

Hallo zusammen,

habe zu dem Thema bisher definitiv nichts finden können. Grundsätzlich heißt es ja, der Unternehmensgegenstand solle logischerweise so weitläufig wie möglich formuliert sein, auch wenn das zuständige Handelsregister versucht ihn möglichst eng zu halten.

Nun aber die Frage: Ist das wirklich nur das zuständige Handelsregister, welches da zustimmen muss? Oder auch der Notar, das Gewerbeamt, etc.? Was passiert bei Nichtbeachtung und wer definiert letztendlich was genau erlaubt ist wenn der Unternehmensgegenstand nicht eindeutig formuliert wurde?

Um es konkret zu machen...

Beinhaltet dieser kürzere:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.

diesen längeren und ausführlicheren:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten wie das Vermieten von Online-Werbeplätzen, der Vertrieb, die Logistik sowie der Handel und die Entwicklung beziehungsweise Herstellung oder Erbringung von wechselnden Produkten und Dienstleistungen.

Unternehmensgegenstand oder könnte es zu Problemen oder Unstimmigkeiten/Uneinigkeiten mit der Phrase alle damit einhergehenden Tätigkeiten kommen? Wenn ja, mit wem? Habe diesen Satz bereits des öfteren gelesen, letztendlich kann das ja aber fast alles sein je nachdem wie der Satz beginnt oder?

Scheint mir alles ziemlich schwammig zu sein... Danke im Voraus für alle Antworten.

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Darf man als Gewerbetreibender Webdesigner / Grafikdesigner ein Nutzungsrecht (z.B. für ein Logo oder Illustration) mit 7% besteuern?

Webdesign wird vom Finanzamt bekanntlich als Gewerbe eingestuft. Wenn man aber zusätzlich noch Grafikdesign anbietet, dann ist es eine "gemischte" Tätigkeit. Darf ich in diesem Fall, obwohl ich kein Freiberufler bin, dennoch 7% MwSt. berechnen, oder sind diese 7% nur freiberuflichen Grafikern vorbehalten?

Es sind nicht grafische Dienstleistungen wie z.B. Bilder+Illustrationen bearbeiten, ausschneiden, nachzeichnen, vektorisieren etc. gemeint. Auch nicht einfache Icons für z.B. Suchen, Drucken usw. Das ist gewerblich und muss mit 19% MwSt. deklariert werden und ist mir klar. (Stichwort: Gebrauchsgegenstand)

Ich meine jetzt z.B. individuelle Logos, Handzeichnungen, Buch-Cover etc. und andere kreative Grafiken+Illustrationen die unter das Urhebergesetz fallen und wo die Nutzungsgebühren anhand eines Nutzungsfaktors berechnet werden.

Ich habe gelesen das man auch zwei Betriebe führen kann: Einen künstlerisch-freiberuflichen und einen gewerblichen. Dann müsste aber alles buchhalterisch und steuerlich streng getrennt werden, sonst würde alles komplett als gewerblich eingestuft. Muss ich evtl. so vorgehen um 7% MwSt. berechnen zu dürfen?

Nein, meinen Steuerberater habe ich noch nicht gefragt... diesen Hinweis mir bitte ersparen... Er hatte mir nur mal nebenbei gesagt: "Einfach alles mit 19%, dann sind sie immer auf der sicheren Seite". Das habe ich jetzt auch schon oft gelesen, kann aber nicht die Lösung sein.

Es ist alles sehr verwirrend und ich hab das noch nicht richtig kapiert! Kennt sich eventuell jemand damit in der Praxis aus und kann mir ein paar Tipps geben, ob ich das als Selbstständiger darf und ob es evtl. Probleme geben kann? (7% MwSt.).

Vielen Dank!

Steuern, Recht, Grafikdesign, Freiberufler, Gewerbe, Illustration, Selbstständiger, Steuerrecht

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