Gewerbeanmeldung für NetworkMartketing notwendig?

Hallo zusammen, ich überlege seit ca. 2 Wochen in das NetWork Marketing einzusteigen. Da ich es auch von Anfang richtig an machen möchte, habe ich mich gefragt, wie es mit einer Gewerbeanmeldung für eine solche Tätigkeit aussieht.

Ich möchte für eine Firma (im Ausland registriert, nicht in der EU) in einem reinem Empfehlungsmarketing tätig werden. D.h. ich werde die Produkte von der Firma zunächst nur für mich persönlich kaufen um mich damit einzuarbeiten aber später dann nur empfehlen.

Meine Aufgabe wäre dann die Produkte der Firma an neue Kunden zu empfehlen. Sobald sich Kunde A, (und auch evtl. spätere Vertriebspartner) der dann zu meiner Downline gehören würde, sich über mich auf der Internetseite der Firma registriert und etwas gekauft hat, erhalte ich eine Provision auf dessen Kauf. Die Firma würde die Waren liefern sowie eine Rechnung an ihn mit MwSt austellen. Aufgrund der Struktur würde ich sogar mitverdienen sobald Kunde A nun einen auch neuen Kunden wirbt, nämlich Kunde B der etwas bestellt, und wenn Kunde B nun Kunde C bringt und der wiederum Kunde D, wäre ich immer zu gewissen Prozentsätzen beteiligt. Ich denke wenn man dies nun regelmäßig betreibt, würde innerhalb einer überschaubaren Zeit ein regelmäßiges Einkommen zustande kommen.

Laut den AGB`s der Firma bin ich ein unabhängiger Empfehlungsgeber, ich bin kein angestellter Handelsvertreter und kein Repräsentant in irgendeiner Form. Auch habe ich mit dem Versenden der Waren nichts zu tun (auch kein Zwischenlager bei mir) und nehme auch keine Zahlung entgegen. Alles, wirklich alles läuft über die Firma.

Ich bekomme nur meine wöchentlich oder monatliche Provision, mit einer anständig aufgelisteten Provisionsabrechnung, auf mein Konto ausgezahlt.

Wäre bei solch einer Art von NetworkMarketing eine Gewerbeanmeldung notwendig oder sogar zwingend vorgeschrieben? Wie oben schon beschrieben, bin nur ein unabhängiger Empfehlungsgeber für deren Produkte. Müsste ich ein Gewerbe anmelden und auch Gewerbesteuern und Umsatzsteuern bezahlen, eine Buchhaltung führen und alles was ein Gewerbe noch mit sich bringt. Oder ist es vollkommen ausreichend die erhaltene Provisionsabrechnung bei der jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt beizufügen?  Egal wie hoch die Einkommenssumme dann auch wäre. Ich würde ja auch nach der Höhe meine Steuern bezahlen. 

Ist es nicht egal wie die Steuer heißt die ich bezahle, Hauptsache das Finanzamt bekommt sein Geld? Habe schon hier auf der Plattform gelesen, dass es Grenzen gibt, ab 24.500 € Gewerbsteuer, ab 17.500 € Umsatzsteuer, etc.. Inwieweit wäre das für mich bei einer solchen Tätigkeit relevant. Wäre ich dann als Gewerbetreibender einzuordnen? Im Prinzip erzähle ich ja den Leute nur etwas von den Produkten.

Spielt es ein Rolle,  dass die Firma nicht in der BRD sondern im Nicht-EU-Ausland (Schweiz) sitzt? Greifen dann die deutschen (und EU-)Gesetze überhaupt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Steuern, Recht, Gewerbe, Network Marketing, Wirtschaft und Finanzen
Nebengewerbe zu zweit, was sollte man mit einkalkulieren?

Hallo zusammen,

ich bin bereits nebenberuflich selbstständig und arbeite von zuhause aus. Leider ist die Motivation nicht immer vorhanden und ich habe viele Posten, die ich nicht wirklich gut beherrsche, aber nicht alles nach außen geben kann, wegen den Kosten.

Nun habe ich ein längeres Gespräch mit einem guten Kumpel gehabt, der in der gleichen Branche nebenberuflich tätig ist und wir würden uns eigentlich perfekt ergänzen. Ich kann Sachen gut, die er nicht kann und genauso andersherum.

Nun haben wir überlegt eine GBR zu gründen und zusammen Projekte aufziehen. Da wir schon einige Kilometer auseinander wohnen haben wir uns mal nach kleinen Büroräumen umgesehen und sind auch sehr schnell fündig geworden. (Direkt in der Fußgängerzone mit großem Fenster für Werbezwecke). Das Ganze würde uns 300€ warm kosten, Internet und Strom Inklusive, da es eine Teilvermietung eines größeren Bürogebäudes ist. (Eigener Eingang vorhanden)

Nun bin ich momentan aber ein wenig überfragt, was da sonst noch alles auf uns zukommt und in wie weit das Büro auch absetzbar ist. Gilt bei einem externen Büro auch die 1250€ Regelung? Wie schaut es aus, wenn wir unsere eigenen Rechner, die bereits vorhanden sind, in das Gewerbe "einbringen/einschreiben". Muss das Büro extra von uns mit einer Hausrat versichert werden, oder fällt das bereits unter die Nebenkosten der 300€, da das Gebäude/Büro vom Vermieter bereits Versichert ist.

Was sollte man sonst noch mit einkalkulieren bei einer GBR, oder überhaupt bei einer Gründung zu zweit? Absicherung, Einkünfte verteilen, Ausgaben, gesondertes Konto ... etc. pp. Wie weit sollte man sich hier selbst absichern, wenn der Schuss nach hinten los geht?

Würde mich über ein paar Erfahrungberichte und Hilfestellungen freuen.

LG

Gründung, Gewerbe, Steuerrecht, GbR Gründung

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