Angebot und Auftragsbestätigung bindend?

Guten Morgen zusammen,

bis jetzt haben wir alle Aufträge mündlich zugesichert bekommen und haben soweit viel Telefonisch gemacht. Da sich nun unser Kundenkreis etwas vergrößert hat, sind auch große Firmen/Hotels usw. an unserer Dienstleistung Interessiert.

Ein Hotel wollte nun ein Angebot und eine Auftragsbestätigung für einen Dreh von uns. Wir haben "grob" kalkuliert. Da unser Job aber auch viel mit dem Wetter zusammen hängt, wir nicht wissen, ob die vom Kunden bereit gestellten Models alles so machen wie geplant und ob die Scene beim ersten Anlauf im Kasten ist, sind alles Faktoren, die wir ein halbes Jahr vorher nicht einkalkulieren können.

Grob gesagt, kann allein das Filmen sich um das doppelte verlängern. Sprich die von uns angegebenen bspw. 10h können locker mal auf 20h ausgedehnt werden.

Wie bindend ist denn nun so ein Angebot?

Wie haben in unseren AGBs ebenfalls geregelt:

Hat Firma XY im Angebot den voraussichtlichen Herstellungsgesamtpreis kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Firma XY den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Firma XY ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Firma XY widerspricht. Im Falle, dass Firma XY das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

Wir haben den Kunden auch auf unsere AGBs hingewiesen. Wie schaut es aber dann rechtlich aus, falls es zum Streitfall kommen könnte. Sind wir mit unseren AGBs hier abgesichert, oder sollte sowas explizit im Angebot nochmals erwähnt werden?

Würde mich über einen regen Austausch freuen.

MFG

Recht, AGB, Angebot, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen

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